Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Beweislastverteilung

§ 286 ZPO · Zivilrecht

Die Beweislastverteilung regelt, welche Partei die Folgen der Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache trägt (objektive Beweislast); grundsätzlich trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnormen, sodass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden, der Anspruchsgegner die rechtsvernichtenden, rechtshindernden oder rechtshemmenden Tatsachen beweisen muss.

Merksatz

Die Beweislast entscheidet, wer das Risiko einer nicht aufklärbaren erheblichen Tatsache trägt.

Beweislastverteilung oder Beweiswürdigung?Die Beweiswürdigung betrifft die Überzeugung des Gerichts. Bleibt eine erhebliche Tatsache ungeklärt, bestimmt die Beweislastverteilung, wer das Risiko trägt.
Beweislastverteilung
Beweiswürdigung
Leitfrage
Wer trägt das Risiko, wenn eine erhebliche Tatsache ungeklärt bleibt?
Überzeugt das Verfahrensergebnis das Gericht davon, dass eine Behauptung zutrifft?
Maßstab
Grundsätzlich die Voraussetzungen der für die jeweilige Partei günstigen Rechtsnorm.
Freie richterliche Überzeugungsbildung anhand des Verhandlungsstoffs und der Beweisergebnisse.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verlangt von Ben 1.000 Euro zurück und behauptet, beide hätten die Rückzahlung des übergebenen Geldes bis zum inzwischen verstrichenen 1. Juni vereinbart. Ben erklärt, Anna habe ihm das Geld geschenkt. Auch nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweise kann das Gericht nicht klären, ob eine Rückzahlung vereinbart war.

Trifft „Beweislastverteilung“ hier zu?

„Beweislastverteilung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungserhebliche Tatsache
    Die Rückzahlungsvereinbarung ist für den geltend gemachten vertraglichen Rückzahlungsanspruch erheblich.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterweislichkeit der Tatsache
    Ob die Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, bleibt trotz ausgeschöpfter Beweismöglichkeiten offen.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzliche Beweislast für günstige Normvoraussetzungen
    Anna trägt als Anspruchstellerin die Beweislast für die anspruchsbegründende Rückzahlungsvereinbarung.
    erfüllt
BFall B

Anna verlangt von Ben 1.000 Euro zurück und behauptet, beide hätten die Rückzahlung des übergebenen Geldes bis zum inzwischen verstrichenen 1. Juni vereinbart. Ben erklärt, Anna habe ihm das Geld geschenkt. Eine von beiden unterschriebene Vereinbarung und die Aussage einer unbeteiligten Zeugin überzeugen das Gericht davon, dass die behauptete Rückzahlung vereinbart war.

Trifft „Beweislastverteilung“ hier zu?

„Beweislastverteilung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nichterweislichkeit der Tatsache

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungserhebliche Tatsache
    Die Rückzahlungsvereinbarung ist für den geltend gemachten vertraglichen Rückzahlungsanspruch erheblich.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterweislichkeit der Tatsache
    Die Vereinbarung ist bewiesen; auf die Beweislastverteilung kommt es deshalb für die Entscheidung nicht an.
    fehlt
  3. 3
    Grundsätzliche Beweislast für günstige Normvoraussetzungen
    Die Rückzahlungsvereinbarung gehört auch hier zu den von Anna zu beweisenden Voraussetzungen ihres Anspruchs.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBleibt eine erhebliche Tatsache ungeklärt, wird stets zulasten des Klägers entschieden.

RichtigDas Risiko trägt die für die offene Tatsache beweisbelastete Partei; für eine behauptete Rückzahlung ist das grundsätzlich der Schuldner.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.