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Beweisthemenverbot

— · Strafrecht

Ein Beweisthemenverbot ist ein Beweiserhebungsverbot, das bestimmte Tatsachen oder Umstände von vornherein dem Beweis entzieht, sodass über sie kein Beweis erhoben werden darf, unabhängig vom eingesetzten Beweismittel oder der Beweismethode.

Merksatz

Das Verbot lässt sich nicht durch die Wahl eines anderen Beweismittels umgehen.

Was ist dem Beweis entzogen?Links betrifft das Verbot das Thema selbst, rechts nur eine bestimmte Beweisquelle.
Beweisthemenverbot
Beweismittelverbot
Gegenstand des Verbots
Eine bestimmte Tatsache oder ein Umstand
Ein bestimmtes Beweismittel
Andere Beweisquellen
Das Thema bleibt auch mit anderen Mitteln ausgeschlossen.
Andere zulässige Beweismittel bleiben nutzbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul steht wegen eines neuen Diebstahls vor Gericht. Eine frühere Verurteilung wegen eines anderen Diebstahls wurde nach Ablauf der Speicherfrist aus dem Strafregister gelöscht. Das Gericht möchte wegen dieser alten Verurteilung eine höhere Strafe verhängen und dafür das alte Urteil verlesen.

Trifft „Beweisthemenverbot“ hier zu?

„Beweisthemenverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbot einer Beweiserhebung
    Die getilgte Verurteilung darf nach § 51 Abs. 1 BZRG nicht zur Strafschärfung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden.
    erfüllt
  2. 2
    Beweisthema unabhängig von Beweismittel und Methode ausgeschlossen
    Das Verbot betrifft die alte Verurteilung als Thema und kann nicht durch Rückgriff auf das alte Urteil umgangen werden.
    erfüllt
BFall B

Paul steht wegen Diebstahls vor Gericht. 1Seine Ehefrau hat die Tat beobachtet und beruft sich darauf, als Ehefrau nicht aussagen zu müssen. Eine unbeteiligte Nachbarin hat dieselbe Tat ebenfalls gesehen und ist zur Aussage bereit.

Trifft „Beweisthemenverbot“ hier zu?

„Beweisthemenverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beweisthema unabhängig von Beweismittel und Methode ausgeschlossen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbot einer Beweiserhebung
    Wegen ihres Zeugnisverweigerungsrechts darf die Ehefrau nicht gegen ihren Willen zur Aussage über die Tat gezwungen werden.
    erfüllt
  2. 2
    Beweisthema unabhängig von Beweismittel und Methode ausgeschlossen
    Die Tat selbst bleibt durch die Nachbarin beweisbar; das Hindernis betrifft nur die Ehefrau als Beweisquelle.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon die Unzulässigkeit eines einzelnen Beweismittels wird als Beweisthemenverbot eingeordnet.

RichtigEin Beweisthemenverbot setzt voraus, dass das Thema selbst unabhängig vom Beweismittel dem Beweis entzogen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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