Definitionen
Beweismethodenverbot
§ 136a StPO · StrafrechtEin Beweismethodenverbot untersagt den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die Anwendung bestimmter Methoden der Beweiserhebung, unabhängig vom Beweisthema oder der Beweisperson, weil diese Methoden die Würde des Betroffenen verletzen oder seine Willensfreiheit beeinträchtigen (z.B. Verbot von unzulässigem Zwang, Täuschung oder verbotenen Vernehmungsmethoden gemäß § 136a StPO).
Auch ein wichtiges Beweisthema macht eine verbotene Erhebungsmethode nicht zulässig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Polizeibeamter 2befragt Paul wegen eines Einbruchs und erklärt ihm zuvor, dass er keine Angaben machen muss. 3Obwohl der Beamte weiß, dass keine Fingerabdrücke von Paul am Fenster gefunden wurden, sagt er Paul, dort seien Pauls Fingerabdrücke nachgewiesen worden. Paul glaubt diese Angabe und gesteht deshalb den Einbruch.
Trifft „Beweismethodenverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln von Strafverfolgungsbehörden oder GerichtenDer Beamte handelt bei der Aufklärung einer Straftat für eine Strafverfolgungsbehörde.
- 2erfülltAnwendung einer Methode der BeweiserhebungDie Befragung dient dazu, eine Aussage über die untersuchte Tat zu gewinnen.
- 3erfülltWürdeverletzung oder Beeinträchtigung der WillensfreiheitDie bewusste Täuschung über vorhandene Beweise beeinträchtigt Pauls freie Entscheidung über seine Aussage.
1Ein Polizeibeamter 2befragt Paul wegen eines Einbruchs und erklärt ihm zuvor, dass er keine Angaben machen muss. Der Beamte sagt Paul, seine Fingerabdrücke seien am Fenster nachgewiesen worden. Diese Angabe entspricht dem Untersuchungsbericht und den tatsächlichen Untersuchungsergebnissen. Paul entscheidet sich daraufhin, den Einbruch zu gestehen.
Trifft „Beweismethodenverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln von Strafverfolgungsbehörden oder GerichtenDer Beamte handelt bei der Aufklärung einer Straftat für eine Strafverfolgungsbehörde.
- 2erfülltAnwendung einer Methode der BeweiserhebungDie Befragung dient dazu, eine Aussage über die untersuchte Tat zu gewinnen.
- 3fehltWürdeverletzung oder Beeinträchtigung der WillensfreiheitDer wahrheitsgemäße Hinweis auf vorhandene Beweise verletzt weder Pauls Würde noch seine geschützte Freiheit der Aussageentscheidung.
Typische Fehler
FehlerJede Zwangsanwendung wird als Verstoß gegen § 136a StPO behandelt.
RichtigNicht jede Zwangsanwendung ist untersagt; maßgeblich sind die gesetzlichen Befugnisse des Strafverfahrensrechts.
FehlerEine unter Verstoß gegen § 136a StPO erlangte Aussage wird wegen der späteren Zustimmung des Beschuldigten verwertet.
RichtigDie so erlangte Aussage bleibt auch bei Zustimmung des Beschuldigten unverwertbar.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema