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Beweismittel (Zivilprozess)

§§ 355 ff. ZPO · Zivilrecht

Beweismittel sind die prozessualen Mittel, durch die eine Partei dem Gericht die Überzeugung von der Wahrheit streitiger Tatsachen verschaffen kann; die ZPO regelt als förmliche Beweismittel den Zeugenbeweis, den Sachverständigenbeweis, den Urkundenbeweis, den Augenscheinsbeweis sowie die Parteivernehmung.

Merksatz

Die Eigenschaft als Beweismittel hängt nicht davon ab, ob es das Gericht im Ergebnis überzeugt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem Zahlungsprozess bestreitet Paul, die bestellte Ware erhalten zu haben. 2Die Verkäuferin benennt die bei der Übergabe anwesende Nachbarin als Zeugin. 1Das Gericht befragt die Nachbarin dazu, ob sie die Übergabe an Paul gesehen hat.

Trifft „Beweismittel (Zivilprozess)“ hier zu?

„Beweismittel (Zivilprozess)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prozessuales Mittel
    Die Befragung der Zeugin ist ein gesetzlich geregeltes Mittel des gerichtlichen Verfahrens.
    erfüllt
  2. 2
    Eignung zur Überzeugungsbildung über streitige Tatsachen
    Die Nachbarin kann aufgrund eigener Wahrnehmung zur umstrittenen Übergabe aussagen und dadurch zur Überzeugungsbildung beitragen.
    erfüllt
BFall B

In einem Zahlungsprozess ist umstritten, ob Paul die Ware erhalten hat. 1Pauls Anwältin reicht einen Schriftsatz ein, der das Gericht ausschließlich von ihrer Auslegung einer deutschen Gesetzesvorschrift überzeugen soll. Der Text enthält keine Angaben oder Beweisangebote zu den tatsächlichen Abläufen.

Trifft „Beweismittel (Zivilprozess)“ hier zu?

„Beweismittel (Zivilprozess)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eignung zur Überzeugungsbildung über streitige Tatsachen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prozessuales Mittel
    Ein Schriftsatz ist ein Mittel, mit dem eine Partei im gerichtlichen Verfahren ihren Standpunkt vorträgt.
    erfüllt
  2. 2
    Eignung zur Überzeugungsbildung über streitige Tatsachen
    Die Ausführungen betreffen ausschließlich eine Rechtsfrage und können die umstrittene Warenübergabe nicht nachweisen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerParteien werden generell als Beweismittel ausgeschlossen, weil sie im eigenen Prozess nicht als Zeugen aussagen können.

RichtigDie Vernehmung einer Partei ist eine eigenständige förmliche Beweisart.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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