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Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf

§ 477 BGB · Zivilrecht

Nach § 477 Abs. 1 BGB wird beim Verbrauchsgüterkauf widerleglich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, bei lebenden Tieren innerhalb von sechs Monaten, zeigt; dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Der Unternehmer trägt insoweit die Beweislast dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelfrei war. Bei Waren mit digitalen Elementen, deren dauerhafte Bereitstellung im Kaufvertrag vereinbart ist, wird nach § 477 Abs. 2 BGB widerleglich vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren, wenn sich während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb von zwei Jahren seit Gefahrübergang ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der digitalen Elemente zeigt.

Merksatz

Die Vermutung verlagert das Beweisrisiko für die zeitliche Zuordnung des Mangels auf den Unternehmer.

Welche Zeiträume gelten nach Absatz 1?Grundregel: ein Jahr. Für lebende Tiere gelten sechs Monate. Die Sonderregel des Absatzes 2 für digitale Elemente ist nicht dargestellt.
  1. Gefahrübergang
    Beginn des Zeitraums
    Hier beginnt der reguläre Jahreszeitraum.
  2. Sechs Monate
    Sonderregel für lebende Tiere
    Beim Kauf lebender Tiere endet der Vermutungszeitraum nach sechs Monaten.
  3. Ein Jahr
    Ende des regulären Zeitraums
    Im Regelfall muss sich der abweichende Zustand spätestens bis hierhin zeigen.
  1. Beginn des Zeitraums Hier beginnt der reguläre Jahreszeitraum.
  2. Sonderregel für lebende Tiere Beim Kauf lebender Tiere endet der Vermutungszeitraum nach sechs Monaten.
  3. Ende des regulären Zeitraums Im Regelfall muss sich der abweichende Zustand spätestens bis hierhin zeigen.
Regulärer Vermutungszeitraum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena kauft für ihren privaten Balkon bei einem Möbelgeschäft einen neuen Metallstuhl und nimmt ihn sofort mit nach Hause. 3Vier Monate später 2bricht beim normalen Hinsetzen eine Schweißnaht am Stuhl. 4Der Stuhl wurde bis dahin nur normal benutzt und weder fallen gelassen noch überlastet.

Trifft „Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf“ hier zu?

„Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbrauchsgüterkauf
    Lena kauft als Verbraucherin eine Ware von einem Unternehmer.
    erfüllt
  2. 2
    Von den maßgeblichen Anforderungen abweichender Zustand
    Ein Stuhl mit einer beim normalen Hinsetzen brechenden Schweißnaht entspricht nicht den üblichen Anforderungen.
    erfüllt
  3. 3
    Zeigen innerhalb des maßgeblichen Zeitraums
    Die Abweichung zeigt sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Absatz 1: keine Unvereinbarkeit mit Ware oder Zustand
    Der Bruch bei normalem Gebrauch ist mit einem schon bei Übergabe angelegten Mangel vereinbar.
    erfüllt
BFall B

1Lena kauft für ihren privaten Balkon bei einem Möbelgeschäft einen neuen Metallstuhl und nimmt ihn sofort mit nach Hause. Dreizehn Monate später 2bricht beim normalen Hinsetzen eine Schweißnaht am Stuhl. 4Der Stuhl wurde bis dahin nur normal benutzt und weder fallen gelassen noch überlastet.

Trifft „Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf“ hier zu?

„Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeigen innerhalb des maßgeblichen Zeitraums

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbrauchsgüterkauf
    Lena kauft als Verbraucherin eine Ware von einem Unternehmer.
    erfüllt
  2. 2
    Von den maßgeblichen Anforderungen abweichender Zustand
    Ein Stuhl mit einer beim normalen Hinsetzen brechenden Schweißnaht entspricht nicht den üblichen Anforderungen.
    erfüllt
  3. 3
    Zeigen innerhalb des maßgeblichen Zeitraums
    Die Abweichung zeigt sich erst dreizehn Monate nach Übergabe und damit nach Ablauf des Jahreszeitraums.
    fehlt
  4. 4
    Bei Absatz 1: keine Unvereinbarkeit mit Ware oder Zustand
    Der Bruch bei normalem Gebrauch ist seiner Art nach mit einem schon bei Übergabe angelegten Mangel vereinbar.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch beim Kauf lebender Tiere wird mit einem Vermutungszeitraum von einem Jahr gerechnet.

RichtigFür lebende Tiere beträgt der Vermutungszeitraum nur sechs Monate ab Gefahrübergang.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen wird der Vermutungszeitraum stets auf zwei Jahre begrenzt.

RichtigBei vertraglich vereinbarter dauerhafter Bereitstellung kann die Vermutung auch nach zwei Jahren greifen, wenn sich die Abweichung noch während der Bereitstellungsdauer zeigt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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