Definitionen
Betriebsratsanhörung
§ 102 BetrVG · ZivilrechtBei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung ist der Betriebsrat vor deren Ausspruch über den betroffenen Arbeitnehmer, die Art und den vorgesehenen Zeitpunkt der Kündigung sowie die aus Sicht des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe zu unterrichten. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen, sobald der Betriebsrat abschließend Stellung genommen hat oder die mit vollständiger Unterrichtung beginnende Äußerungsfrist von einer Woche bei ordentlicher beziehungsweise drei Tagen bei außerordentlicher Kündigung abgelaufen ist. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
Der Betriebsrat muss vor der Kündigung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
- ZugangVollständige UnterrichtungDer Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben.
- DreitagesfristAußerordentliche KündigungOhne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
- WochenfristOrdentliche KündigungOhne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
- Vollständige Unterrichtung Der Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben.
- Außerordentliche Kündigung Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
- Ordentliche Kündigung Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Arbeitgeber will Lea wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens ordentlich zum 30. September kündigen. 2Er informiert den Betriebsrat vollständig über Leas persönliche Daten, die geplante Kündigungsart und den Beendigungstermin 3sowie über alle Vorfälle und vorherigen Abmahnungen, auf die er die Kündigung stützen will. 5Der Betriebsrat erklärt dem Arbeitgeber am nächsten Tag ausdrücklich, dass seine Beratung beendet sei und er abschließend keine Bedenken äußere. 4Erst danach übergibt der Arbeitgeber Lea das Kündigungsschreiben.
Trifft „Betriebsratsanhörung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeabsichtigte ArbeitgeberkündigungDie Kündigung soll vom Arbeitgeber ausgehen.
- 2erfülltAngaben zu Arbeitnehmer, Kündigungsart und KündigungszeitpunktDer Betriebsrat erhält sämtliche erforderlichen Angaben zur Arbeitnehmerin und zur geplanten Kündigung.
- 3erfülltMitteilung der maßgeblichen KündigungsgründeDer Arbeitgeber legt alle für seinen Kündigungsentschluss maßgeblichen Umstände offen.
- 4erfülltUnterrichtung vor Ausspruch der KündigungDie Unterrichtung erfolgt vor der Übergabe des Kündigungsschreibens.
- 5erfülltAbschluss durch abschließende Stellungnahme oder FristablaufDie ausdrücklich abschließende Stellungnahme beendet das Verfahren schon vor Ablauf der Wochenfrist.
1Ein Arbeitgeber will Lea wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens ordentlich zum 30. September kündigen. 2Er informiert den Betriebsrat vollständig über Leas persönliche Daten, die geplante Kündigungsart und den Beendigungstermin 3sowie über alle Vorfälle und vorherigen Abmahnungen, auf die er die Kündigung stützen will. 4Zwei Tage nach Eingang dieser vollständigen Informationen hat der Betriebsrat noch keine Stellungnahme abgegeben. Noch am selben Tag übergibt der Arbeitgeber Lea das Kündigungsschreiben.
Trifft „Betriebsratsanhörung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeabsichtigte ArbeitgeberkündigungDie Kündigung soll vom Arbeitgeber ausgehen.
- 2erfülltAngaben zu Arbeitnehmer, Kündigungsart und KündigungszeitpunktAlle erforderlichen Angaben zur Arbeitnehmerin und zur geplanten Kündigung werden mitgeteilt.
- 3erfülltMitteilung der maßgeblichen KündigungsgründeDer Betriebsrat erfährt sämtliche vom Arbeitgeber herangezogenen Kündigungsgründe.
- 4erfülltUnterrichtung vor Ausspruch der KündigungDie vollständige Unterrichtung liegt bei Übergabe des Kündigungsschreibens bereits zwei Tage zurück.
- 5fehltAbschluss durch abschließende Stellungnahme oder FristablaufOhne abschließende Stellungnahme ist das Verfahren nach zwei Tagen noch nicht beendet, weil die Wochenfrist läuft.
Typische Fehler
FehlerDie Anhörung wird mit einer grundsätzlich erforderlichen Zustimmung des Betriebsrats gleichgesetzt.
RichtigEin Widerspruch des Betriebsrats verhindert den Ausspruch der Kündigung grundsätzlich nicht.
FehlerNach der Unterrichtung wird sofort gekündigt, obwohl der Betriebsrat noch nicht abschließend Stellung genommen hat.
RichtigOhne abschließende Stellungnahme muss zunächst die einschlägige Äußerungsfrist ablaufen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata