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Betriebsratsanhörung

§ 102 BetrVG · Zivilrecht

Bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung ist der Betriebsrat vor deren Ausspruch über den betroffenen Arbeitnehmer, die Art und den vorgesehenen Zeitpunkt der Kündigung sowie die aus Sicht des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe zu unterrichten. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen, sobald der Betriebsrat abschließend Stellung genommen hat oder die mit vollständiger Unterrichtung beginnende Äußerungsfrist von einer Woche bei ordentlicher beziehungsweise drei Tagen bei außerordentlicher Kündigung abgelaufen ist. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Merksatz

Der Betriebsrat muss vor der Kündigung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Wann endet die Wartezeit vor der Kündigung?Gezeigt ist der Fristablauf ohne frühere abschließende Stellungnahme; Wochenenden und Feiertage können das Fristende verschieben.
  1. Zugang
    Vollständige Unterrichtung
    Der Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben.
  2. Dreitagesfrist
    Außerordentliche Kündigung
    Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
  3. Wochenfrist
    Ordentliche Kündigung
    Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
  1. Vollständige Unterrichtung Der Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben.
  2. Außerordentliche Kündigung Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.
  3. Ordentliche Kündigung Ohne abschließende Stellungnahme muss vor dem Ausspruch diese Frist abgelaufen sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Arbeitgeber will Lea wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens ordentlich zum 30. September kündigen. 2Er informiert den Betriebsrat vollständig über Leas persönliche Daten, die geplante Kündigungsart und den Beendigungstermin 3sowie über alle Vorfälle und vorherigen Abmahnungen, auf die er die Kündigung stützen will. 5Der Betriebsrat erklärt dem Arbeitgeber am nächsten Tag ausdrücklich, dass seine Beratung beendet sei und er abschließend keine Bedenken äußere. 4Erst danach übergibt der Arbeitgeber Lea das Kündigungsschreiben.

Trifft „Betriebsratsanhörung“ hier zu?

„Betriebsratsanhörung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte Arbeitgeberkündigung
    Die Kündigung soll vom Arbeitgeber ausgehen.
    erfüllt
  2. 2
    Angaben zu Arbeitnehmer, Kündigungsart und Kündigungszeitpunkt
    Der Betriebsrat erhält sämtliche erforderlichen Angaben zur Arbeitnehmerin und zur geplanten Kündigung.
    erfüllt
  3. 3
    Mitteilung der maßgeblichen Kündigungsgründe
    Der Arbeitgeber legt alle für seinen Kündigungsentschluss maßgeblichen Umstände offen.
    erfüllt
  4. 4
    Unterrichtung vor Ausspruch der Kündigung
    Die Unterrichtung erfolgt vor der Übergabe des Kündigungsschreibens.
    erfüllt
  5. 5
    Abschluss durch abschließende Stellungnahme oder Fristablauf
    Die ausdrücklich abschließende Stellungnahme beendet das Verfahren schon vor Ablauf der Wochenfrist.
    erfüllt
BFall B

1Ein Arbeitgeber will Lea wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens ordentlich zum 30. September kündigen. 2Er informiert den Betriebsrat vollständig über Leas persönliche Daten, die geplante Kündigungsart und den Beendigungstermin 3sowie über alle Vorfälle und vorherigen Abmahnungen, auf die er die Kündigung stützen will. 4Zwei Tage nach Eingang dieser vollständigen Informationen hat der Betriebsrat noch keine Stellungnahme abgegeben. Noch am selben Tag übergibt der Arbeitgeber Lea das Kündigungsschreiben.

Trifft „Betriebsratsanhörung“ hier zu?

„Betriebsratsanhörung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abschluss durch abschließende Stellungnahme oder Fristablauf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte Arbeitgeberkündigung
    Die Kündigung soll vom Arbeitgeber ausgehen.
    erfüllt
  2. 2
    Angaben zu Arbeitnehmer, Kündigungsart und Kündigungszeitpunkt
    Alle erforderlichen Angaben zur Arbeitnehmerin und zur geplanten Kündigung werden mitgeteilt.
    erfüllt
  3. 3
    Mitteilung der maßgeblichen Kündigungsgründe
    Der Betriebsrat erfährt sämtliche vom Arbeitgeber herangezogenen Kündigungsgründe.
    erfüllt
  4. 4
    Unterrichtung vor Ausspruch der Kündigung
    Die vollständige Unterrichtung liegt bei Übergabe des Kündigungsschreibens bereits zwei Tage zurück.
    erfüllt
  5. 5
    Abschluss durch abschließende Stellungnahme oder Fristablauf
    Ohne abschließende Stellungnahme ist das Verfahren nach zwei Tagen noch nicht beendet, weil die Wochenfrist läuft.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Anhörung wird mit einer grundsätzlich erforderlichen Zustimmung des Betriebsrats gleichgesetzt.

RichtigEin Widerspruch des Betriebsrats verhindert den Ausspruch der Kündigung grundsätzlich nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerNach der Unterrichtung wird sofort gekündigt, obwohl der Betriebsrat noch nicht abschließend Stellung genommen hat.

RichtigOhne abschließende Stellungnahme muss zunächst die einschlägige Äußerungsfrist ablaufen.

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