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Beurteilungsfehlerlehre

— · Öffentliches Recht

Die Beurteilungsfehlerlehre bezeichnet die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei behördlichen Beurteilungsspielräumen: Soweit der Verwaltung ein solcher Spielraum eingeräumt ist, prüft das Gericht nur, ob die Behörde von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat, sachfremde Erwägungen unterlassen hat und die Verfahrensvorschriften eingehalten hat.

Merksatz

Das Gericht ersetzt die Bewertung der Behörde nicht, sondern prüft sie nur auf Fehler.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Vorgesetzte V 1erstellt die dienstliche Beurteilung der Beamtin B. Sie 2stützt sich auf die tatsächlichen Arbeitsergebnisse aus dem Beurteilungszeitraum, 3wählt eine Note aus der vorgeschriebenen Notenskala und 4legt die für alle Beamten geltenden Beurteilungskriterien an. 6Sie hört B vorher an und 5berücksichtigt allein deren dienstliche Leistungen.

Trifft „Beurteilungsfehlerlehre“ hier zu?

„Beurteilungsfehlerlehre“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eingeräumter Beurteilungsspielraum
    Bei dienstlichen Beurteilungen ist dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffender Sachverhalt
    V legt den wirklichen Sachverhalt zugrunde.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzliche Grenzen eingehalten
    V bleibt im vorgegebenen Rahmen.
    erfüllt
  4. 4
    Allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet
    V bewertet nach einheitlichen Maßstäben.
    erfüllt
  5. 5
    Keine sachfremden Erwägungen
    V lässt nur dienstliche Leistungen einfließen.
    erfüllt
  6. 6
    Verfahrensvorschriften eingehalten
    Das vorgesehene Verfahren mit Anhörung wird eingehalten.
    erfüllt
BFall B

Vorgesetzte V 1erstellt die dienstliche Beurteilung der Beamtin B. Sie 2stützt sich auf die tatsächlichen Arbeitsergebnisse aus dem Beurteilungszeitraum, 3wählt eine Note aus der vorgeschriebenen Notenskala und 4legt die für alle Beamten geltenden Beurteilungskriterien an. 6Sie hört B vorher an, setzt die Note aber um eine Stufe herab, weil B Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Trifft „Beurteilungsfehlerlehre“ hier zu?

„Beurteilungsfehlerlehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine sachfremden Erwägungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eingeräumter Beurteilungsspielraum
    Bei dienstlichen Beurteilungen ist dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffender Sachverhalt
    V legt den wirklichen Sachverhalt zugrunde.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzliche Grenzen eingehalten
    V bleibt im vorgegebenen Rahmen.
    erfüllt
  4. 4
    Allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet
    V bewertet nach einheitlichen Maßstäben.
    erfüllt
  5. 5
    Keine sachfremden Erwägungen
    Die Gewerkschaftsmitgliedschaft hat mit der dienstlichen Leistung nichts zu tun und ist eine sachfremde Erwägung.
    fehlt
  6. 6
    Verfahrensvorschriften eingehalten
    Das vorgesehene Verfahren mit Anhörung wird eingehalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Gericht setzt bei einem Beurteilungsspielraum seine eigene Bewertung an die Stelle der behördlichen Bewertung.

RichtigDas Gericht prüft nur, ob einer der Beurteilungsfehler vorliegt.

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