Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Betriebsrisikolehre

§ 615 S. 3 BGB · Zivilrecht

Nach der Betriebsrisikolehre trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn dieser auf betriebstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen in seiner Sphäre beruht (z. B. Rohstoffmangel, Maschinenausfall oder betriebsbezogene behördliche Betriebsschließung). Der leistungsfähige und leistungswillige Arbeitnehmer behält dann seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 Satz 3 BGB ohne Pflicht zur Nacharbeit, muss sich aber die in § 615 Satz 2 BGB genannten Positionen anrechnen lassen.

Merksatz

Betriebliche Ausfallursachen können den Arbeitgeber auch ohne Arbeitsleistung zur Lohnzahlung verpflichten.

Betriebsrisiko oder Wegerisiko?Betriebliche Ursachen und Hindernisse auf dem Arbeitsweg betreffen grundsätzlich unterschiedliche Risikosphären.
Betriebsrisikolehre
Wegerisiko
Ursache
Störung in der betrieblichen Risikosphäre.
Hindernis auf dem Weg zum Arbeitsplatz.
Vergütungsrisiko
Grundsätzlich beim Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer arbeiten kann und will.
Grundsätzlich beim Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitsplatz nicht erreicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2In einer Näherei fällt wegen eines verschlissenen Motors die einzige Nähmaschine für zwei Arbeitstage aus. 1Die dort beschäftigte Näherin kann deshalb ihre vereinbarte Arbeit nicht ausführen; andere Aufgaben stehen nicht zur Verfügung. 3Sie ist gesund, beherrscht die Arbeit und 4erklärt dem Arbeitgeber, dass sie an beiden Tagen wie vereinbart arbeiten will.

Trifft „Betriebsrisikolehre“ hier zu?

„Betriebsrisikolehre“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitsausfall
    Die vereinbarte Beschäftigung fällt aus, ohne dass Ersatzaufgaben vorhanden sind.
    erfüllt
  2. 2
    Ursache in der Risikosphäre des Arbeitgebers
    Der technische Defekt eines betrieblichen Arbeitsmittels gehört zur Risikosphäre des Arbeitgebers.
    erfüllt
  3. 3
    Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
    Die Näherin ist persönlich in der Lage, ihre vereinbarte Tätigkeit auszuüben.
    erfüllt
  4. 4
    Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers
    Die Näherin ist bereit, ihre Arbeit zu den vereinbarten Zeiten zu leisten.
    erfüllt
BFall B

2In einer Näherei fällt wegen eines verschlissenen Motors die einzige Nähmaschine für zwei Arbeitstage aus. 1Die dort beschäftigte Näherin kann deshalb ihre vereinbarte Arbeit nicht ausführen; andere Aufgaben stehen nicht zur Verfügung. 3Sie ist gesund und beherrscht die Arbeit, teilt dem Arbeitgeber aber mit, dass sie an beiden Tagen auch bei funktionierender Maschine jede Arbeit verweigern wird.

Trifft „Betriebsrisikolehre“ hier zu?

„Betriebsrisikolehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitsausfall
    Die vereinbarte Beschäftigung fällt aus, ohne dass Ersatzaufgaben vorhanden sind.
    erfüllt
  2. 2
    Ursache in der Risikosphäre des Arbeitgebers
    Der Maschinendefekt ist eine technische Störung innerhalb der betrieblichen Risikosphäre.
    erfüllt
  3. 3
    Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
    Die Näherin besitzt die persönlichen Fähigkeiten zur vereinbarten Arbeitsleistung.
    erfüllt
  4. 4
    Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers
    Die Näherin kündigt ausdrücklich an, unabhängig vom Maschinenausfall jede Arbeit zu verweigern.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede behördliche Betriebsschließung wird ohne Prüfung ihrer Ursache dem Arbeitgeber zugerechnet.

RichtigAuch bei einer behördlichen Schließung muss die Ausfallursache der betrieblichen Risikosphäre zuzuordnen sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerTrotz eines Ersatzverdienstes wird stets die volle vereinbarte Vergütung zugesprochen.

RichtigEinkünfte aus einer ersatzweise ausgeübten Arbeit sind nach § 615 Satz 2 und 3 BGB anzurechnen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.