Definitionen
Beurteilungsspielraum
— · Öffentliches RechtEin Beurteilungsspielraum liegt vor, wenn einer Behörde bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe auf der Tatbestandsseite einer Norm ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsfreiraum eingeräumt ist, sodass die gerichtliche Kontrolle auf die Einhaltung der äußeren Grenzen dieses Spielraums (Verkennung des Beurteilungsmaßstabs, Sachverhaltsermittlungsfehler, sachfremde Erwägungen) beschränkt ist.
Ein unbestimmter Rechtsbegriff allein rechtfertigt noch keine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea legt an einer staatlichen Hochschule eine mündliche Prüfung ab. Die Prüfungsordnung verlangt für das Bestehen eine mindestens ausreichende Leistung. 2Die Prüfer bewerten, wie klar und geordnet Lea ihre fachlich richtigen Antworten vorgetragen hat.
Trifft „Beurteilungsspielraum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs im TatbestandDie staatlichen Prüfer wenden den unbestimmten Rechtsbegriff der ausreichenden Leistung als Voraussetzung des Bestehens an.
- 2erfülltEingeräumter Entscheidungsfreiraum mit eingeschränkter gerichtlicher KontrolleDie Bewertung der Darstellung gehört zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die gerichtlich nur auf Beurteilungsfehler überprüft werden.
Ben betreibt ein Reinigungsunternehmen und bezahlt seit Jahren trotz ausreichender Einnahmen keine fälligen Steuern. 1Die zuständige Behörde prüft, ob sie ihm den weiteren Betrieb untersagen muss. Dafür verlangt das Gesetz unter anderem, dass der Unternehmer unzuverlässig ist.
Trifft „Beurteilungsspielraum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs im TatbestandDie Behörde prüft mit der Unzuverlässigkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff auf der Tatbestandsseite.
- 2fehltEingeräumter Entscheidungsfreiraum mit eingeschränkter gerichtlicher KontrolleDie gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ist gerichtlich vollständig überprüfbar; der Behörde steht hierbei kein eigener Bewertungsfreiraum zu.
Typische Fehler
FehlerAus jedem unbestimmten Rechtsbegriff wird automatisch ein Beurteilungsspielraum abgeleitet.
RichtigZusätzlich muss der Behörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsfreiraum eingeräumt sein.
FehlerEin Beurteilungsspielraum wird als vollständiger Ausschluss gerichtlicher Kontrolle verstanden.
RichtigDie Gerichte kontrollieren weiterhin die Grenzen des Spielraums, etwa den Beurteilungsmaßstab, die Sachverhaltsermittlung und sachfremde Erwägungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata