Definitionen
Betriebssphäre
§ 615 Satz 3 BGB · ZivilrechtDie Betriebssphäre umfasst beim Betriebsrisiko die Risiken eines Arbeitsausfalls, die dem Arbeitgeber wegen ihres Bezugs zum Betrieb und dessen Funktionsfähigkeit zuzurechnen sind. Für solche Arbeitsausfälle trägt der Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB grundsätzlich auch ohne Verschulden das Vergütungsrisiko.
Für die Risikoverteilung zählt die Ursache des Arbeitsausfalls, nicht allein das Ausbleiben der Arbeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea erscheint gesund und pünktlich zu ihrer Schicht in einer Bäckerei und möchte arbeiten. 2Der einzige Backofen ist wegen eines technischen Defekts ausgefallen, obwohl er am Vortag nach den Vorgaben des Herstellers gewartet wurde. 1Deshalb kann Lea während der gesamten Schicht keine Arbeit erledigen; andere Aufgaben gibt es für sie nicht.
Trifft „Betriebssphäre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusfall der ArbeitsleistungDie vereinbarte Arbeitsleistung fällt für die gesamte Schicht aus.
- 2erfülltBetriebliche Zuordnung der AusfallursacheDer Defekt eines notwendigen Betriebsmittels gehört zum betrieblichen Verantwortungsbereich.
Lea möchte wie vereinbart in der Bäckerei arbeiten und ist gesund. Nach starkem Schneefall fallen sämtliche Busse und Bahnen aus, und alle Straßen zwischen ihrer Wohnung und der Bäckerei sind für die gesamte Schicht gesperrt. 1Lea bleibt deshalb zu Hause und arbeitet nicht; die Bäckerei läuft währenddessen ungestört mit den übrigen Beschäftigten weiter.
Trifft „Betriebssphäre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusfall der ArbeitsleistungLea erbringt ihre vereinbarte Arbeitsleistung während der Schicht nicht.
- 2fehltBetriebliche Zuordnung der AusfallursacheDie verhinderte Anfahrt gehört zum Wegerisiko der Arbeitnehmerin und nicht zum betrieblichen Verantwortungsbereich.
Typische Fehler
FehlerDas Betriebsrisiko wird mit einer Haftung für schuldhaft verursachte Betriebsstörungen gleichgesetzt.
RichtigDer Arbeitgeber kann das Vergütungsrisiko auch dann tragen, wenn ihn am Arbeitsausfall kein Verschulden trifft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema