Definitionen
Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers
§ 1 KSchG · ZivilrechtDer Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bezeichnet einen rechtlich begrenzten und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Bewertungsspielraum, etwa bei der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis oder bei der Gewichtung der gesetzlichen Kriterien der Sozialauswahl. Eine davon gedeckte Bewertung muss auf zutreffenden Tatsachen beruhen, frei von sachfremden Erwägungen sein und die maßgeblichen rechtlichen Bewertungsmaßstäbe wahren. Ein allgemeiner Spielraum bei der Prüfung von Kündigungsgründen besteht nicht; davon zu unterscheiden ist die unternehmerische Freiheit bei Organisationsentscheidungen.
Die Freiheit zu bewerten ist keine Freiheit, Tatsachen beliebig anzunehmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Firma mit 40 Beschäftigten streicht von zwei Stellen mit denselben Aufgaben und Arbeitsbedingungen eine und muss dafür Anna oder Beate kündigen. Beide sind 40 Jahre alt, seit zehn Jahren im Betrieb und nicht schwerbehindert; Anna hat keine unterhaltsberechtigten Angehörigen, Beate muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. 2Die Firma erfasst diese Daten richtig, 1berücksichtigt alle vier Gesichtspunkte und wählt Anna aus, 4weil sie bei sonst gleichen Umständen die höhere Unterhaltslast stärker schützen will. 3Andere Gründe spielen bei der Auswahl keine Rolle.
Trifft „Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich anerkannter BewertungsbereichDie Firma bewertet die gesetzlichen sozialen Auswahlkriterien, bei deren Gewichtung ein Bewertungsspielraum besteht.
- 2erfülltZutreffende TatsachengrundlageDie Bewertung beruht auf den tatsächlichen persönlichen Verhältnissen beider Beschäftigten.
- 3erfülltKeine sachfremden ErwägungenDie Firma stützt ihre Auswahl ausschließlich auf die sozialen Gesichtspunkte.
- 4erfülltEinhaltung rechtlicher BewertungsmaßstäbeBei ansonsten gleichen Sozialdaten berücksichtigt die Firma die höheren Unterhaltspflichten zugunsten Beates.
Eine Firma mit 40 Beschäftigten streicht von zwei Stellen mit denselben Aufgaben und Arbeitsbedingungen eine und muss dafür Anna oder Beate kündigen. Beide sind 40 Jahre alt, seit zehn Jahren im Betrieb und nicht schwerbehindert; Anna muss für drei Kinder Unterhalt zahlen, Beate für zwei. 1Die Firma berücksichtigt alle vier Gesichtspunkte und 4will bei sonst gleichen Umständen die höhere Unterhaltslast stärker schützen, trägt bei Anna aber versehentlich keine Unterhaltspflichten ein und wählt sie deshalb aus. 3Andere Gründe spielen bei der Auswahl keine Rolle.
Trifft „Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich anerkannter BewertungsbereichDie Firma bewertet die gesetzlichen sozialen Auswahlkriterien, bei deren Gewichtung ein Bewertungsspielraum besteht.
- 2fehltZutreffende TatsachengrundlageDie Firma legt ihrer Auswahl fälschlich zugrunde, dass Anna keine Unterhaltspflichten hat.
- 3erfülltKeine sachfremden ErwägungenDie Auswahl beruht nicht auf sachfremden Motiven, sondern auf einem Tatsachenfehler.
- 4erfülltEinhaltung rechtlicher BewertungsmaßstäbeDer verwendete Bewertungsmaßstab ist sachgerecht; fehlerhaft ist allein die zugrunde gelegte Unterhaltslast.
Typische Fehler
FehlerAus der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit wird ein allgemeiner Beurteilungsspielraum für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes abgeleitet.
RichtigUnternehmerische Organisationsfreiheit und die gerichtliche Prüfung der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen sind zu trennen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema