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Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers

§ 1 KSchG · Zivilrecht

Der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bezeichnet einen rechtlich begrenzten und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Bewertungsspielraum, etwa bei der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis oder bei der Gewichtung der gesetzlichen Kriterien der Sozialauswahl. Eine davon gedeckte Bewertung muss auf zutreffenden Tatsachen beruhen, frei von sachfremden Erwägungen sein und die maßgeblichen rechtlichen Bewertungsmaßstäbe wahren. Ein allgemeiner Spielraum bei der Prüfung von Kündigungsgründen besteht nicht; davon zu unterscheiden ist die unternehmerische Freiheit bei Organisationsentscheidungen.

Merksatz

Die Freiheit zu bewerten ist keine Freiheit, Tatsachen beliebig anzunehmen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Firma mit 40 Beschäftigten streicht von zwei Stellen mit denselben Aufgaben und Arbeitsbedingungen eine und muss dafür Anna oder Beate kündigen. Beide sind 40 Jahre alt, seit zehn Jahren im Betrieb und nicht schwerbehindert; Anna hat keine unterhaltsberechtigten Angehörigen, Beate muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. 2Die Firma erfasst diese Daten richtig, 1berücksichtigt alle vier Gesichtspunkte und wählt Anna aus, 4weil sie bei sonst gleichen Umständen die höhere Unterhaltslast stärker schützen will. 3Andere Gründe spielen bei der Auswahl keine Rolle.

Trifft „Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ hier zu?

„Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich anerkannter Bewertungsbereich
    Die Firma bewertet die gesetzlichen sozialen Auswahlkriterien, bei deren Gewichtung ein Bewertungsspielraum besteht.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Tatsachengrundlage
    Die Bewertung beruht auf den tatsächlichen persönlichen Verhältnissen beider Beschäftigten.
    erfüllt
  3. 3
    Keine sachfremden Erwägungen
    Die Firma stützt ihre Auswahl ausschließlich auf die sozialen Gesichtspunkte.
    erfüllt
  4. 4
    Einhaltung rechtlicher Bewertungsmaßstäbe
    Bei ansonsten gleichen Sozialdaten berücksichtigt die Firma die höheren Unterhaltspflichten zugunsten Beates.
    erfüllt
BFall B

Eine Firma mit 40 Beschäftigten streicht von zwei Stellen mit denselben Aufgaben und Arbeitsbedingungen eine und muss dafür Anna oder Beate kündigen. Beide sind 40 Jahre alt, seit zehn Jahren im Betrieb und nicht schwerbehindert; Anna muss für drei Kinder Unterhalt zahlen, Beate für zwei. 1Die Firma berücksichtigt alle vier Gesichtspunkte und 4will bei sonst gleichen Umständen die höhere Unterhaltslast stärker schützen, trägt bei Anna aber versehentlich keine Unterhaltspflichten ein und wählt sie deshalb aus. 3Andere Gründe spielen bei der Auswahl keine Rolle.

Trifft „Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ hier zu?

„Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zutreffende Tatsachengrundlage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich anerkannter Bewertungsbereich
    Die Firma bewertet die gesetzlichen sozialen Auswahlkriterien, bei deren Gewichtung ein Bewertungsspielraum besteht.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Tatsachengrundlage
    Die Firma legt ihrer Auswahl fälschlich zugrunde, dass Anna keine Unterhaltspflichten hat.
    fehlt
  3. 3
    Keine sachfremden Erwägungen
    Die Auswahl beruht nicht auf sachfremden Motiven, sondern auf einem Tatsachenfehler.
    erfüllt
  4. 4
    Einhaltung rechtlicher Bewertungsmaßstäbe
    Der verwendete Bewertungsmaßstab ist sachgerecht; fehlerhaft ist allein die zugrunde gelegte Unterhaltslast.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit wird ein allgemeiner Beurteilungsspielraum für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes abgeleitet.

RichtigUnternehmerische Organisationsfreiheit und die gerichtliche Prüfung der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen sind zu trennen.

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