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Betriebsrat

§ 1 BetrVG · Zivilrecht

Der Betriebsrat ist das durch Wahl der Arbeitnehmer eines Betriebs legitimierte kollektive Vertretungsorgan, das gegenüber dem Arbeitgeber Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrnimmt.

Merksatz

Die gesetzlichen Mindestzahlen ermöglichen die Wahl, ersetzen sie aber nicht.

Betriebsrat oder Gewerkschaft?Beide vertreten Arbeitnehmerinteressen, unterscheiden sich aber in ihrer Entstehung und ihren typischen Aufgaben.
Betriebsrat
Gewerkschaft
Entstehung
Wahl durch Beschäftigte des Betriebs
Freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern
Typische Aufgaben
Beteiligung am Arbeitgeberhandeln im Betrieb
Tarifverträge und Arbeitskämpfe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem privaten Produktionsbetrieb mit 40 volljährigen Beschäftigten, die seit Jahren dort arbeiten, 1wählen diese in geheimer Abstimmung drei Kollegen als gemeinsame Vertretung. 2Diese Gruppe vertritt die gesamte Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung. 3Sie wird über eine geplante Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt informiert, vor Kündigungen angehört und entscheidet über die Verteilung der Wochenarbeitszeit mit.

Trifft „Betriebsrat“ hier zu?

„Betriebsrat“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Legitimation durch Wahl der Beschäftigten
    Die Beschäftigten bestimmen die Mitglieder ihrer Vertretung durch eine Wahl.
    erfüllt
  2. 2
    Kollektive Vertretung
    Die Gruppe nimmt die Interessen der Belegschaft gemeinsam wahr.
    erfüllt
  3. 3
    Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
    Die Gruppe erhält wirtschaftliche Informationen, wirkt bei personellen Maßnahmen mit und bestimmt in einer sozialen Angelegenheit mit.
    erfüllt
BFall B

In einem privaten Produktionsbetrieb mit 40 Beschäftigten bestimmt die Geschäftsführung drei Beschäftigte als gemeinsame Vertretung, ohne dass die Belegschaft abstimmt. 2Die Gruppe vertritt die Interessen aller Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung. 3In Verträgen mit den drei Mitgliedern sagt die Geschäftsführung der Gruppe Informationen über wirtschaftliche Planungen und eine Anhörung vor Kündigungen zu. Außerdem verpflichtet sie sich darin, die Wochenarbeitszeit nur mit Einverständnis der Gruppe anders zu verteilen.

Trifft „Betriebsrat“ hier zu?

„Betriebsrat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Legitimation durch Wahl der Beschäftigten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Legitimation durch Wahl der Beschäftigten
    Die Geschäftsführung bestimmt die Mitglieder, statt sie von der Belegschaft wählen zu lassen.
    fehlt
  2. 2
    Kollektive Vertretung
    Die Gruppe übernimmt die gemeinsame Interessenvertretung der Belegschaft.
    erfüllt
  3. 3
    Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
    Die vertraglich eingeräumten Befugnisse umfassen Information, Mitwirkung und Mitentscheidung in den genannten Bereichen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei Erreichen der gesetzlichen Mindestzahlen besteht automatisch ein Betriebsrat.

RichtigDie Mindestzahlen eröffnen die Möglichkeit einer Wahl; ohne Wahl entsteht kein Betriebsrat.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Wahlmöglichkeit werden lediglich fünf Beschäftigte gezählt, ohne deren Wahlberechtigung und Wählbarkeit zu prüfen.

RichtigRegelmäßig müssen wenigstens fünf dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer wählen dürfen; wenigstens drei davon müssen auch gewählt werden können.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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