Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Beutesicherungsabsicht

§ 252 StGB · Strafrecht

Beutesicherungsabsicht ist die Absicht des Täters beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB), die bereits erlangte Beute im Besitz zu behalten; sie muss im Zeitpunkt der Gewaltanwendung oder Drohung vorliegen und auf die Sicherung des durch den vorangegangenen Diebstahl erlangten Gewahrsams gerichtet sein.

Merksatz

Die bloße Flucht mit Beute genügt nicht; ihr Erhalt muss Ziel der Gewalt oder Drohung sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul steckt in einem Uhrengeschäft heimlich eine fremde Armbanduhr in seine Jackentasche, um sie für sich zu behalten. Ein Mitarbeiter beobachtet ihn dabei und hält ihn unmittelbar danach am Ausgang fest. 2Paul schlägt den Mitarbeiter, damit dieser ihn loslässt und ihm die Uhr nicht abnimmt.

Trifft „Beutesicherungsabsicht“ hier zu?

„Beutesicherungsabsicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bereits durch Diebstahl erlangter Gewahrsam
    Durch das Einstecken der kleinen Uhr in seine Kleidung hat Paul bereits eigenen Gewahrsam durch Diebstahl begründet.
    erfüllt
  2. 2
    Behalteabsicht bei Gewalt oder Drohung
    Paul setzt den Schlag gezielt auch dazu ein, die gestohlene Uhr zu behalten.
    erfüllt
BFall B

1Paul steckt in einem Uhrengeschäft heimlich eine fremde Armbanduhr in seine Jackentasche, um sie für sich zu behalten. Ein Mitarbeiter beobachtet ihn dabei und hält ihn unmittelbar danach am Ausgang fest. Paul schlägt den Mitarbeiter ausschließlich, um einer Festnahme zu entgehen. Ob er die Uhr dabei behält oder verliert, ist ihm völlig gleichgültig.

Trifft „Beutesicherungsabsicht“ hier zu?

„Beutesicherungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Behalteabsicht bei Gewalt oder Drohung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bereits durch Diebstahl erlangter Gewahrsam
    Durch das Einstecken der kleinen Uhr in seine Kleidung hat Paul bereits eigenen Gewahrsam durch Diebstahl begründet.
    erfüllt
  2. 2
    Behalteabsicht bei Gewalt oder Drohung
    Beim Schlag verfolgt Paul ausschließlich das Ziel zu entkommen, nicht das Ziel, die Uhr zu behalten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine erst nach der Gewaltanwendung entstandene Behalteabsicht wird als ausreichend angesehen.

RichtigDie Behalteabsicht muss bereits bestehen, wenn der Täter Gewalt anwendet oder droht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.