Definitionen
Beutesicherungsabsicht
§ 252 StGB · StrafrechtBeutesicherungsabsicht ist die Absicht des Täters beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB), die bereits erlangte Beute im Besitz zu behalten; sie muss im Zeitpunkt der Gewaltanwendung oder Drohung vorliegen und auf die Sicherung des durch den vorangegangenen Diebstahl erlangten Gewahrsams gerichtet sein.
Die bloße Flucht mit Beute genügt nicht; ihr Erhalt muss Ziel der Gewalt oder Drohung sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul steckt in einem Uhrengeschäft heimlich eine fremde Armbanduhr in seine Jackentasche, um sie für sich zu behalten. Ein Mitarbeiter beobachtet ihn dabei und hält ihn unmittelbar danach am Ausgang fest. 2Paul schlägt den Mitarbeiter, damit dieser ihn loslässt und ihm die Uhr nicht abnimmt.
Trifft „Beutesicherungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBereits durch Diebstahl erlangter GewahrsamDurch das Einstecken der kleinen Uhr in seine Kleidung hat Paul bereits eigenen Gewahrsam durch Diebstahl begründet.
- 2erfülltBehalteabsicht bei Gewalt oder DrohungPaul setzt den Schlag gezielt auch dazu ein, die gestohlene Uhr zu behalten.
1Paul steckt in einem Uhrengeschäft heimlich eine fremde Armbanduhr in seine Jackentasche, um sie für sich zu behalten. Ein Mitarbeiter beobachtet ihn dabei und hält ihn unmittelbar danach am Ausgang fest. Paul schlägt den Mitarbeiter ausschließlich, um einer Festnahme zu entgehen. Ob er die Uhr dabei behält oder verliert, ist ihm völlig gleichgültig.
Trifft „Beutesicherungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBereits durch Diebstahl erlangter GewahrsamDurch das Einstecken der kleinen Uhr in seine Kleidung hat Paul bereits eigenen Gewahrsam durch Diebstahl begründet.
- 2fehltBehalteabsicht bei Gewalt oder DrohungBeim Schlag verfolgt Paul ausschließlich das Ziel zu entkommen, nicht das Ziel, die Uhr zu behalten.
Typische Fehler
FehlerEine erst nach der Gewaltanwendung entstandene Behalteabsicht wird als ausreichend angesehen.
RichtigDie Behalteabsicht muss bereits bestehen, wenn der Täter Gewalt anwendet oder droht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema