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Betroffen

§ 98 Abs. 2 StPO · Strafrecht

Betroffen im strafprozessualen Sinne ist, wer durch eine staatliche Maßnahme – insbesondere eine Ermittlungsmaßnahme oder einen Eingriff in Grundrechte – unmittelbar in eigenen Rechten oder rechtlich geschützten Interessen berührt wird, sodass ihm Rechtsschutz- und Verfahrensrechte zustehen.

Merksatz

Die Nähe zu einer anderen Person ersetzt keine unmittelbare Berührung der eigenen Rechtssphäre.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Polizei nimmt ohne gerichtliche Anordnung eine Kamera als Beweismittel mit, weil die Kamera sonst noch vor einer richterlichen Entscheidung zerstört würde. 2Die Kamera gehört Anna, die sie selbst benutzt und zu Hause aufbewahrt; Anna widerspricht der Mitnahme. Anna möchte die Mitnahme gerichtlich prüfen lassen.

Trifft „Betroffen“ hier zu?

„Betroffen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Polizei handelt zur Beweissicherung im Strafverfahren und damit staatlich.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Berührung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen
    Die Wegnahme greift unmittelbar in Annas Eigentum und Besitz ein.
    erfüllt
BFall B

1Die Polizei nimmt ohne gerichtliche Anordnung eine Kamera als Beweismittel mit, weil die Kamera sonst noch vor einer richterlichen Entscheidung zerstört würde. Die Kamera gehört Anna, die sie selbst benutzt und zu Hause aufbewahrt; Anna widerspricht der Mitnahme. Ihr Nachbar Paul hat keinerlei Rechte an der Kamera und möchte die Mitnahme aus Mitgefühl im eigenen Namen gerichtlich prüfen lassen.

Trifft „Betroffen“ hier zu?

„Betroffen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Berührung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die polizeiliche Beweissicherung ist eine staatliche Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Berührung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen
    Pauls Mitgefühl und seine Nachbarschaft zu Anna begründen keine eigene geschützte Rechtsposition gegenüber der Mitnahme.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird angenommen, nur der Beschuldigte könne sich gegen eine Beschlagnahme wenden.

RichtigAuch Dritte können Rechtsschutz verlangen, wenn die Maßnahme unmittelbar ihre eigenen Rechte oder rechtlich geschützten Interessen berührt.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür den Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Überprüfung wird eine Dreitagesfrist angenommen.

RichtigBei einer Beschlagnahme ohne gerichtliche Anordnung gilt für den Antrag des Betroffenen keine Dreitagesfrist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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