Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Beihilfe

§ 27 StGB · Strafrecht

Beihilfe ist die vorsätzliche Unterstützung einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat eines anderen durch einen Beitrag, der deren Begehung fördert oder erleichtert. Der Gehilfe ist nicht selbst Täter dieser Tat; sein Vorsatz muss sowohl die Unterstützung als auch die Haupttat in ihren wesentlichen Grundzügen umfassen.

Merksatz

Der Vorsatz muss nicht nur die Unterstützung, sondern auch die wesentlichen Grundzüge der Haupttat erfassen.

Beihilfe oder Anstiftung?Beihilfe unterstützt die Haupttat, Anstiftung ruft den Tatentschluss hervor. Auch beim Strafrahmen unterscheiden sich die Teilnahmeformen.
Beihilfe
Anstiftung
Tatbeitrag
Unterstützt die Begehung der Haupttat.
Ruft beim Täter den Entschluss zur Haupttat hervor.
Strafrahmen
Täterstrafdrohung als Ausgangspunkt, zwingende Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB.
Grundsätzlich Täterstrafdrohung, keine zwingende Milderung allein wegen der Anstiftung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lara weiß, dass Max das Fahrrad eines Unbekannten ohne dessen Erlaubnis wegnehmen und dauerhaft behalten will, und leiht ihm dafür ihren Bolzenschneider. Max durchtrennt mit dem Werkzeug das Schloss und nimmt das Fahrrad wie geplant mit. Lara nimmt keinen Einfluss auf die Tatplanung, wirkt bei der Ausführung nicht mit und erhält nichts von der Beute.

Trifft „Beihilfe“ hier zu?

„Beihilfe“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat eines anderen
    Max begeht vorsätzlich einen rechtswidrigen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Förderung oder Erleichterung der Tatbegehung
    Das überlassene Werkzeug erleichtert Max die Wegnahme des Fahrrads.
    erfüllt
  3. 3
    Keine eigene Täterschaft
    Laras untergeordneter Beitrag begründet unter diesen Umständen keine eigene Täterschaft am Diebstahl.
    erfüllt
  4. 4
    Vorsatz hinsichtlich Unterstützung und Haupttat
    Lara kennt den geplanten Diebstahl und unterstützt ihn bewusst durch das Verleihen des Werkzeugs.
    erfüllt
BFall B

Max bittet Lara um einen Bolzenschneider, um angeblich sein eigenes Fahrradschloss zu öffnen. Lara glaubt ihm und leiht ihm das Werkzeug; tatsächlich durchtrennt Max damit das Schloss am Fahrrad eines Unbekannten und nimmt es ohne dessen Erlaubnis mit, um es dauerhaft für sich zu behalten. Lara nimmt keinen Einfluss auf die Tatplanung, wirkt bei der Ausführung nicht mit und erhält nichts von der Beute.

Trifft „Beihilfe“ hier zu?

„Beihilfe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorsatz hinsichtlich Unterstützung und Haupttat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat eines anderen
    Max begeht vorsätzlich einen rechtswidrigen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Förderung oder Erleichterung der Tatbegehung
    Laras Werkzeug erleichtert die Wegnahme objektiv auch ohne ihr Wissen um den Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Keine eigene Täterschaft
    Lara ist nicht selbst Täterin des von Max begangenen Diebstahls.
    erfüllt
  4. 4
    Vorsatz hinsichtlich Unterstützung und Haupttat
    Lara glaubt an das Öffnen eines eigenen Schlosses und hat deshalb keinen Vorsatz hinsichtlich eines Diebstahls.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob der Gehilfe seinen eigenen Beitrag bewusst erbringt.

RichtigSein Vorsatz muss zusätzlich die Haupttat in ihren wesentlichen Grundzügen erfassen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Strafdrohung für den Täter wird ohne die für Beihilfe vorgesehene Milderung übernommen.

RichtigDie Strafdrohung für den Täter bildet den Ausgangspunkt; die Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB ist bei Beihilfe zwingend.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.