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Belastender Verwaltungsakt

§ 35 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein belastender Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG, der in die Rechtsstellung des Betroffenen nachteilig eingreift, indem er ihm eine Pflicht auferlegt, ein Recht entzieht oder beschränkt oder eine begehrte Begünstigung versagt.

Merksatz

Maßgeblich ist ein rechtlicher Nachteil, nicht bloß persönliches Missfallen.

Belastend oder begünstigend?Entscheidend ist, wie die jeweilige Regelung auf die Rechtsstellung der betroffenen Person wirkt.
Belastender Verwaltungsakt
Begünstigender Verwaltungsakt
Rechtliche Wirkung
Verschlechtert die Rechtsstellung.
Verschafft oder bestätigt einen rechtlichen Vorteil.
Typischer Inhalt
Zahlungspflicht oder Entzug eines Rechts.
Bewilligung eines Zuschusses.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Stadtverwaltung verpflichtet Nora in einem ihr zugestellten Gebührenbescheid, 2für die kommunale Müllentsorgung 120 Euro zu zahlen.

Trifft „Belastender Verwaltungsakt“ hier zu?

„Belastender Verwaltungsakt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsakt
    Die Stadtverwaltung regelt verbindlich einen einzelnen öffentlich-rechtlichen Zahlungsfall mit Wirkung gegenüber Nora.
    erfüllt
  2. 2
    Nachteiliger Eingriff in die Rechtsstellung
    Der Bescheid legt Nora eine Zahlungspflicht auf.
    erfüllt
BFall B

1Die Stadtverwaltung bewilligt Nora in einem ihr zugestellten Bescheid den beantragten Zuschuss von 200 Euro für ein Nachbarschaftsfest. Die Bewilligung enthält keine Bedingungen oder zusätzlichen Verpflichtungen.

Trifft „Belastender Verwaltungsakt“ hier zu?

„Belastender Verwaltungsakt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachteiliger Eingriff in die Rechtsstellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsakt
    Die Stadtverwaltung entscheidet verbindlich über Noras öffentlich-rechtliche Förderung und gibt ihr diese Entscheidung bekannt.
    erfüllt
  2. 2
    Nachteiliger Eingriff in die Rechtsstellung
    Die Bewilligung gewährt Nora ausschließlich einen rechtlichen Vorteil.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Ablehnung einer beantragten Begünstigung wird nicht als belastend eingeordnet, weil keine neue Pflicht entsteht.

RichtigAuch die Ablehnung einer begehrten Begünstigung ist ein belastender Verwaltungsakt.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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