Definitionen
Bekanntgabefiktion
§ 41 II VwVfG · Öffentliches RechtNach § 41 Abs. 2 VwVfG gilt ein Verwaltungsakt, der schriftlich durch die Post im Inland oder elektronisch im Inland oder in das Ausland übermittelt wird, am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post beziehungsweise nach der elektronischen Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen.
Ein früherer Zugang verlegt den fingierten Bekanntgabetag nicht vor; ein späterer Zugang schließt die Fiktion aus.
- Montag, Tag 0PostaufgabeDie Behörde gibt den schriftlichen Bescheid im Inland bei der Post auf.
- Dienstag, Tag 1Tatsächlicher ZugangDer Brief erreicht die Empfängerin vor dem vierten Tag.
- Freitag, Tag 4Fingierte BekanntgabeTrotz des früheren Zugangs gilt der Bescheid erst jetzt als bekannt gegeben.
- Postaufgabe Die Behörde gibt den schriftlichen Bescheid im Inland bei der Post auf.
- Tatsächlicher Zugang Der Brief erreicht die Empfängerin vor dem vierten Tag.
- Fingierte Bekanntgabe Trotz des früheren Zugangs gilt der Bescheid erst jetzt als bekannt gegeben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bundesbehörde schickt Frau Weber einen schriftlichen Gebührenbescheid an ihre Wohnung in Deutschland. Die Behörde gibt den Brief am Montag bei der Post auf. Am Dienstagvormittag wird er in Frau Webers Briefkasten eingeworfen. Frau Weber liest ihn am Freitag derselben Woche.
Trifft „Bekanntgabefiktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsaktDer Gebührenbescheid ist eine behördliche Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung.
- 2erfülltPostversand im Inland oder elektronische ÜbermittlungDer schriftliche Bescheid wird innerhalb Deutschlands per Post übermittelt.
- 3erfülltVierter Tag nach Versand erreichtDer Freitag ist der vierte Tag nach der Postaufgabe am Montag.
- 4erfülltKein fehlender oder späterer ZugangDer Brief geht bereits vor dem vierten Tag zu.
Eine Bundesbehörde schickt Frau Weber einen schriftlichen Gebührenbescheid an ihre Wohnung in Deutschland. Die Behörde gibt den Brief am Montag bei der Post auf. Wegen einer dokumentierten Verzögerung bei der Post wird der Brief erst am Montag der folgenden Woche in Frau Webers Briefkasten eingeworfen. Frau Weber liest ihn noch am selben Tag.
Trifft „Bekanntgabefiktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsaktDer Gebührenbescheid ist eine behördliche Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung.
- 2erfülltPostversand im Inland oder elektronische ÜbermittlungDer schriftliche Bescheid wird innerhalb Deutschlands per Post übermittelt.
- 3erfülltVierter Tag nach Versand erreichtAm folgenden Montag ist der vierte Tag nach der Postaufgabe bereits verstrichen.
- 4fehltKein fehlender oder späterer ZugangDer nachgewiesene Zugang erfolgt erst nach dem vierten Tag und schließt deshalb die Fiktion aus.
Typische Fehler
FehlerBei einem vor dem vierten Tag eingegangenen Brief wird schon der tatsächliche Eingang als Bekanntgabetag angesetzt.
RichtigBei Anwendung der Viertagesfiktion bleibt der vierte Tag maßgeblich, auch wenn der Brief früher zugeht.
FehlerBei Zweifeln am Zugang wird dem Empfänger die Beweislast für den ausgebliebenen Zugang auferlegt.
RichtigBei Zweifeln trägt die Behörde die Beweislast für den Zugang und seinen Zeitpunkt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema