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Beiderseitiges Handelsgeschäft

§§ 343, 344, 345 HGB · Zivilrecht

Ein beiderseitiges Handelsgeschäft liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB darstellt, also beide Parteien Kaufleute sind und das Geschäft zum Betrieb ihres jeweiligen Handelsgewerbes gehört.

Merksatz

Die Kaufmannseigenschaft beider Parteien ersetzt nicht den betrieblichen Bezug des konkreten Geschäfts.

Einseitig oder beiderseitig?Beide Parteien können Kaufleute sein, obwohl das Geschäft nur auf einer Seite einen betrieblichen Bezug hat.
Beiderseitiges Handelsgeschäft
Einseitiges Handelsgeschäft
Kaufmannseigenschaft
Beide Parteien müssen Kaufleute sein.
Nur die Partei mit dem Handelsgeschäft muss Kaufmann sein.
Betrieblicher Bezug
Auf beiden Seiten erforderlich.
Nur auf einer Seite vorhanden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara betreibt einen Möbelgroßhandel und Paul eine Buchhandlung. 1Beide sind als Inhaber ihres jeweiligen Geschäfts im Handelsregister eingetragen. 2Mara verkauft Paul aus dem Warenbestand ihres Großhandels einen Schreibtisch, den er für das Büro seiner Buchhandlung kauft.

Trifft „Beiderseitiges Handelsgeschäft“ hier zu?

„Beiderseitiges Handelsgeschäft“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufmannseigenschaft beider Vertragsparteien
    Mara und Paul sind aufgrund ihrer Eintragung jeweils Kaufleute.
    erfüllt
  2. 2
    Betrieblicher Bezug auf beiden Seiten
    Mara verkauft Ware ihres Großhandels und Paul beschafft Büroausstattung für seine Buchhandlung.
    erfüllt
BFall B

Mara betreibt einen Möbelgroßhandel und Paul eine Buchhandlung. 1Beide sind als Inhaber ihres jeweiligen Geschäfts im Handelsregister eingetragen. Mara verkauft Paul aus dem Warenbestand ihres Großhandels einen Esstisch, den er, wie er ihr beim Kauf sagt, ausschließlich für seine private Wohnung kauft.

Trifft „Beiderseitiges Handelsgeschäft“ hier zu?

„Beiderseitiges Handelsgeschäft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betrieblicher Bezug auf beiden Seiten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufmannseigenschaft beider Vertragsparteien
    Beide bleiben auch dann Kaufleute, wenn Paul einen privaten Kauf tätigt.
    erfüllt
  2. 2
    Betrieblicher Bezug auf beiden Seiten
    Der Verkauf ist für Mara betrieblich, der für Mara erkennbar private Kauf gehört dagegen nicht zu Pauls Buchhandlung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Geschäft wird schon deshalb als beiderseitig eingeordnet, weil es für eine Vertragspartei ein Handelsgeschäft ist.

RichtigDie Voraussetzungen eines Handelsgeschäfts müssen auf beiden Vertragsseiten vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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