Definitionen
Beiderseitiges Handelsgeschäft
§§ 343, 344, 345 HGB · ZivilrechtEin beiderseitiges Handelsgeschäft liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB darstellt, also beide Parteien Kaufleute sind und das Geschäft zum Betrieb ihres jeweiligen Handelsgewerbes gehört.
Die Kaufmannseigenschaft beider Parteien ersetzt nicht den betrieblichen Bezug des konkreten Geschäfts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara betreibt einen Möbelgroßhandel und Paul eine Buchhandlung. 1Beide sind als Inhaber ihres jeweiligen Geschäfts im Handelsregister eingetragen. 2Mara verkauft Paul aus dem Warenbestand ihres Großhandels einen Schreibtisch, den er für das Büro seiner Buchhandlung kauft.
Trifft „Beiderseitiges Handelsgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmannseigenschaft beider VertragsparteienMara und Paul sind aufgrund ihrer Eintragung jeweils Kaufleute.
- 2erfülltBetrieblicher Bezug auf beiden SeitenMara verkauft Ware ihres Großhandels und Paul beschafft Büroausstattung für seine Buchhandlung.
Mara betreibt einen Möbelgroßhandel und Paul eine Buchhandlung. 1Beide sind als Inhaber ihres jeweiligen Geschäfts im Handelsregister eingetragen. Mara verkauft Paul aus dem Warenbestand ihres Großhandels einen Esstisch, den er, wie er ihr beim Kauf sagt, ausschließlich für seine private Wohnung kauft.
Trifft „Beiderseitiges Handelsgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmannseigenschaft beider VertragsparteienBeide bleiben auch dann Kaufleute, wenn Paul einen privaten Kauf tätigt.
- 2fehltBetrieblicher Bezug auf beiden SeitenDer Verkauf ist für Mara betrieblich, der für Mara erkennbar private Kauf gehört dagegen nicht zu Pauls Buchhandlung.
Typische Fehler
FehlerEin Geschäft wird schon deshalb als beiderseitig eingeordnet, weil es für eine Vertragspartei ein Handelsgeschäft ist.
RichtigDie Voraussetzungen eines Handelsgeschäfts müssen auf beiden Vertragsseiten vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema