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Bekanntmachung

§ 10 Abs. 3 BauGB · Öffentliches Recht

Die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist die ortsübliche Mitteilung, dass die Genehmigung für den Bebauungsplan erteilt wurde oder, falls keine Genehmigung erforderlich ist, dass die Gemeinde den Plan als Satzung beschlossen hat. Sie muss die Stelle nennen, an der der Plan eingesehen werden kann, und ersetzt die sonst erforderliche Satzungsveröffentlichung. Mit dieser Veröffentlichung tritt der Bebauungsplan in Kraft, sofern keine anderen beachtlichen Wirksamkeitshindernisse bestehen.

Merksatz

Entscheidend ist die ortsübliche Mitteilung mit Einsichtshinweis, nicht die Veröffentlichung des gesamten Plans.

Wann tritt der Bebauungsplan in Kraft?Gezeigt ist der reguläre Ablauf bei einem genehmigungsfreien und ansonsten fehlerfreien Plan: Beschluss zuerst, Inkrafttreten erst mit der Bekanntmachung.
  1. Beschlusstag
    Satzungsbeschluss
    Die Gemeinde verabschiedet den Plan als Satzung. Er gilt dadurch noch nicht.
  2. Bekanntmachungstag
    Bekanntmachung und Inkrafttreten
    Mit der ortsüblichen Mitteilung des Beschlusses beginnt die Geltung des Plans.
  1. Satzungsbeschluss Die Gemeinde verabschiedet den Plan als Satzung. Er gilt dadurch noch nicht.
  2. Bekanntmachung und Inkrafttreten Mit der ortsüblichen Mitteilung des Beschlusses beginnt die Geltung des Plans.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan „Am Birkenweg“ als Satzung beschlossen und die dafür erforderliche Genehmigung erhalten. Sie teilt im amtlichen Gemeindeblatt mit, dass die Genehmigung für diesen Plan erteilt wurde. Dieses Blatt ist nach den örtlichen Regeln für solche Veröffentlichungen vorgesehen. In der Mitteilung steht, dass der Plan im Rathaus, Zimmer 12, eingesehen werden kann.

Trifft „Bekanntmachung“ hier zu?

„Bekanntmachung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ortsübliche Veröffentlichung
    Die Gemeinde nutzt das örtlich vorgeschriebene Veröffentlichungsmedium.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffender Bekanntmachungsgegenstand
    Bei diesem genehmigungsbedürftigen Plan wird die Erteilung der Genehmigung mitgeteilt.
    erfüllt
  3. 3
    Hinweis auf die Einsichtsstelle
    Die Mitteilung bezeichnet den Ort, an dem der Plan zugänglich ist.
    erfüllt
BFall B

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan „Am Birkenweg“ als Satzung beschlossen; eine Genehmigung ist für diesen Plan nicht erforderlich. Für solche Veröffentlichungen schreiben die örtlichen Regeln ausschließlich das amtliche Gemeindeblatt vor. 2Die Gemeinde teilt den Beschluss nur auf ihrer Internetseite mit. 3Die Mitteilung nennt das Rathaus, Zimmer 12, als Ort, an dem der Plan eingesehen werden kann.

Trifft „Bekanntmachung“ hier zu?

„Bekanntmachung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ortsübliche Veröffentlichung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ortsübliche Veröffentlichung
    Die Veröffentlichung im örtlich vorgeschriebenen Gemeindeblatt unterbleibt.
    fehlt
  2. 2
    Zutreffender Bekanntmachungsgegenstand
    Da keine Genehmigung erforderlich ist, betrifft die Mitteilung zutreffend den Satzungsbeschluss.
    erfüllt
  3. 3
    Hinweis auf die Einsichtsstelle
    Die Mitteilung bezeichnet den Ort der Einsichtnahme.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird verlangt, den vollständigen Bebauungsplan im Veröffentlichungsmedium abzudrucken.

RichtigMitgeteilt wird die Genehmigungserteilung oder bei genehmigungsfreien Plänen der Satzungsbeschluss; der Plan selbst bleibt zur Einsicht zugänglich.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Bebauungsplan wird bereits mit dem Satzungsbeschluss als in Kraft getreten behandelt.

RichtigDer Satzungsbeschluss allein setzt den Bebauungsplan noch nicht in Kraft; dafür ist die Bekanntmachung erforderlich.

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