Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Arrestanspruch

§ 916 ZPO · Zivilrecht

Der Arrestanspruch ist der zu sichernde Hauptsacheanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner, dessen spätere Durchsetzung durch den Arrest gesichert werden soll; er muss grundsätzlich glaubhaft gemacht werden und eine Geldforderung oder ein Anspruch sein, der in eine Geldforderung übergehen kann.

Merksatz

Entscheidend ist die spätere Geldvollstreckung, nicht die bloße Bewertbarkeit eines Anspruchs in Geld.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat Ben 2.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin ist verstrichen und Ben hat nichts zurückgezahlt. Um die spätere Einziehung des Geldes zu sichern, möchte Anna vorläufig auf Bens Bankguthaben zugreifen. Sie legt dem Gericht den von Ben unterschriebenen Darlehensvertrag und eine von ihm nach dem Rückzahlungstermin verschickte E-Mail vor, in der er die offene Schuld bestätigt.

Trifft „Arrestanspruch“ hier zu?

„Arrestanspruch“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hauptsacheanspruch gegen den Schuldner
    Anna hat gegen Ben einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherung der späteren Durchsetzung
    Das Bankguthaben soll für eine spätere Vollstreckung verfügbar bleiben.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzliche Glaubhaftmachung
    Der Vertrag und Bens Bestätigung machen den Rückzahlungsanspruch glaubhaft.
    erfüllt
  4. 4
    Geldforderung oder möglicher Übergang in eine Geldforderung
    Der Rückzahlungsanspruch ist unmittelbar auf Zahlung von Geld gerichtet.
    erfüllt
BFall B

1Ben hat öffentlich behauptet, Nora habe ihre ärztliche Zulassungsurkunde gefälscht, und kündigt in einer E-Mail eine Wiederholung an. Nora besitzt die unverfälschte, von der zuständigen Behörde ausgestellte Urkunde und verlangt von Ben, die Behauptung künftig nicht mehr zu verbreiten. 2Zur Sicherung der späteren Durchsetzung dieses Anspruchs möchte sie vorläufig auf Bens Bankguthaben zugreifen. 3Sie legt dem Gericht die E-Mail und die Urkunde vor.

Trifft „Arrestanspruch“ hier zu?

„Arrestanspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geldforderung oder möglicher Übergang in eine Geldforderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hauptsacheanspruch gegen den Schuldner
    Wegen der unwahren Behauptung und der Wiederholungsgefahr hat Nora einen Unterlassungsanspruch gegen Ben.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherung der späteren Durchsetzung
    Nora verfolgt mit dem Zugriff einen Sicherungszweck für ihren Unterlassungsanspruch.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzliche Glaubhaftmachung
    Die Unterlagen machen die Unwahrheit der Behauptung und die drohende Wiederholung glaubhaft.
    erfüllt
  4. 4
    Geldforderung oder möglicher Übergang in eine Geldforderung
    Der Unterlassungsanspruch geht nicht in eine Geldforderung über; etwaige Schadensersatzansprüche wären eigenständige Ansprüche.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Anspruch wird allein deshalb ausgeschlossen, weil er noch nicht fällig ist.

RichtigDie fehlende Fälligkeit schließt einen Arrest nicht aus; auch betagte Ansprüche kommen als Arrestanspruch in Betracht.

Verwechslung

FehlerFür den Arrestanspruch wird stets ein Vollbeweis verlangt.

RichtigGrundsätzlich genügt die Glaubhaftmachung des Anspruchs; ein Vollbeweis ist nicht erforderlich.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.