Definitionen
Arrestanspruch
§ 916 ZPO · ZivilrechtDer Arrestanspruch ist der zu sichernde Hauptsacheanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner, dessen spätere Durchsetzung durch den Arrest gesichert werden soll; er muss grundsätzlich glaubhaft gemacht werden und eine Geldforderung oder ein Anspruch sein, der in eine Geldforderung übergehen kann.
Entscheidend ist die spätere Geldvollstreckung, nicht die bloße Bewertbarkeit eines Anspruchs in Geld.
Fälle zum Selbstprüfen
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Anna hat Ben 2.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin ist verstrichen und Ben hat nichts zurückgezahlt. Um die spätere Einziehung des Geldes zu sichern, möchte Anna vorläufig auf Bens Bankguthaben zugreifen. Sie legt dem Gericht den von Ben unterschriebenen Darlehensvertrag und eine von ihm nach dem Rückzahlungstermin verschickte E-Mail vor, in der er die offene Schuld bestätigt.
Trifft „Arrestanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHauptsacheanspruch gegen den SchuldnerAnna hat gegen Ben einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens.
- 2erfülltSicherung der späteren DurchsetzungDas Bankguthaben soll für eine spätere Vollstreckung verfügbar bleiben.
- 3erfülltGrundsätzliche GlaubhaftmachungDer Vertrag und Bens Bestätigung machen den Rückzahlungsanspruch glaubhaft.
- 4erfülltGeldforderung oder möglicher Übergang in eine GeldforderungDer Rückzahlungsanspruch ist unmittelbar auf Zahlung von Geld gerichtet.
1Ben hat öffentlich behauptet, Nora habe ihre ärztliche Zulassungsurkunde gefälscht, und kündigt in einer E-Mail eine Wiederholung an. Nora besitzt die unverfälschte, von der zuständigen Behörde ausgestellte Urkunde und verlangt von Ben, die Behauptung künftig nicht mehr zu verbreiten. 2Zur Sicherung der späteren Durchsetzung dieses Anspruchs möchte sie vorläufig auf Bens Bankguthaben zugreifen. 3Sie legt dem Gericht die E-Mail und die Urkunde vor.
Trifft „Arrestanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHauptsacheanspruch gegen den SchuldnerWegen der unwahren Behauptung und der Wiederholungsgefahr hat Nora einen Unterlassungsanspruch gegen Ben.
- 2erfülltSicherung der späteren DurchsetzungNora verfolgt mit dem Zugriff einen Sicherungszweck für ihren Unterlassungsanspruch.
- 3erfülltGrundsätzliche GlaubhaftmachungDie Unterlagen machen die Unwahrheit der Behauptung und die drohende Wiederholung glaubhaft.
- 4fehltGeldforderung oder möglicher Übergang in eine GeldforderungDer Unterlassungsanspruch geht nicht in eine Geldforderung über; etwaige Schadensersatzansprüche wären eigenständige Ansprüche.
Typische Fehler
FehlerEin Anspruch wird allein deshalb ausgeschlossen, weil er noch nicht fällig ist.
RichtigDie fehlende Fälligkeit schließt einen Arrest nicht aus; auch betagte Ansprüche kommen als Arrestanspruch in Betracht.
FehlerFür den Arrestanspruch wird stets ein Vollbeweis verlangt.
RichtigGrundsätzlich genügt die Glaubhaftmachung des Anspruchs; ein Vollbeweis ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema