Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Arglistige Täuschung

§ 123 I Alt. 1 BGB · Zivilrecht

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, bei bloßem Verschweigen nur unter Verletzung einer Aufklärungspflicht, bei einem anderen einen Irrtum erregt oder aufrechterhält und dadurch dessen Willenserklärung veranlasst. Der Täuschende muss zumindest bedingt vorsätzlich hinsichtlich der Täuschungshandlung, des Irrtums und dessen Einflusses auf die Willenserklärung handeln.

Merksatz

Für Arglist genügt bedingter Vorsatz; sichere Kenntnis vom Einfluss auf die Willenserklärung ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Kunsthändlerin Nora weiß, dass ein Bild nur eine moderne Kopie ist, erklärt Ben aber, es sei ein Original von Paul Klee. Sie will, dass Ben dies glaubt und das Bild deshalb kauft. Ben hält das Bild deswegen für ein Original und kauft es; eine Kopie hätte er nicht gekauft.

Trifft „Arglistige Täuschung“ hier zu?

„Arglistige Täuschung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Täuschung über Tatsachen
    Nora macht eine objektiv falsche Angabe über die Herkunft des Bildes.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum beim Erklärenden
    Ben glaubt aufgrund der Angabe, das Bild stamme tatsächlich von Paul Klee.
    erfüllt
  3. 3
    Kausalität für die Willenserklärung
    Die falsche Vorstellung über die Echtheit veranlasst Ben zum Kauf.
    erfüllt
  4. 4
    Mindestens bedingter Vorsatz
    Nora kennt die Unwahrheit ihrer Angabe und bezweckt sowohl den Irrtum als auch dessen Einfluss auf den Kauf.
    erfüllt
BFall B

Kunsthändlerin Nora erklärt Ben, ein Bild sei ein Original von Paul Klee, obwohl es tatsächlich nur eine moderne Kopie ist. Nach einer sorgfältigen Prüfung durch eine anerkannte Fachperson ist Nora von der Echtheit überzeugt und hat keinerlei Anhaltspunkte für eine Kopie. Sie will, dass Ben ihrer Auskunft vertraut und das Bild deshalb kauft. Ben hält das Bild deswegen für ein Original und kauft es; eine Kopie hätte er nicht gekauft.

Trifft „Arglistige Täuschung“ hier zu?

„Arglistige Täuschung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens bedingter Vorsatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Täuschung über Tatsachen
    Die Angabe über die Herkunft des Bildes ist objektiv falsch.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum beim Erklärenden
    Ben übernimmt die falsche Vorstellung, das Bild stamme von Paul Klee.
    erfüllt
  3. 3
    Kausalität für die Willenserklärung
    Ohne den durch Noras Angabe ausgelösten Irrtum hätte Ben das Bild nicht gekauft.
    erfüllt
  4. 4
    Mindestens bedingter Vorsatz
    Nora ist nach fachkundiger Prüfung von der Echtheit überzeugt und nimmt eine falsche Angabe daher nicht einmal billigend in Kauf.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJedes Verschweigen einer für den Vertrag wichtigen Tatsache wird als Täuschung behandelt.

RichtigBloßes Schweigen genügt nur, wenn eine Pflicht zur Aufklärung besteht.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine vorsätzliche Falschangabe wird für ausreichend gehalten, obwohl sie die Willenserklärung nicht beeinflusst hat.

RichtigDie Täuschung muss über den Irrtum für die konkrete Willenserklärung ursächlich geworden sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.