Definitionen
Arglistige Täuschung
§ 123 I Alt. 1 BGB · ZivilrechtEine arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, bei bloßem Verschweigen nur unter Verletzung einer Aufklärungspflicht, bei einem anderen einen Irrtum erregt oder aufrechterhält und dadurch dessen Willenserklärung veranlasst. Der Täuschende muss zumindest bedingt vorsätzlich hinsichtlich der Täuschungshandlung, des Irrtums und dessen Einflusses auf die Willenserklärung handeln.
Für Arglist genügt bedingter Vorsatz; sichere Kenntnis vom Einfluss auf die Willenserklärung ist nicht erforderlich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Kunsthändlerin Nora weiß, dass ein Bild nur eine moderne Kopie ist, erklärt Ben aber, es sei ein Original von Paul Klee. Sie will, dass Ben dies glaubt und das Bild deshalb kauft. Ben hält das Bild deswegen für ein Original und kauft es; eine Kopie hätte er nicht gekauft.
Trifft „Arglistige Täuschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTäuschung über TatsachenNora macht eine objektiv falsche Angabe über die Herkunft des Bildes.
- 2erfülltIrrtum beim ErklärendenBen glaubt aufgrund der Angabe, das Bild stamme tatsächlich von Paul Klee.
- 3erfülltKausalität für die WillenserklärungDie falsche Vorstellung über die Echtheit veranlasst Ben zum Kauf.
- 4erfülltMindestens bedingter VorsatzNora kennt die Unwahrheit ihrer Angabe und bezweckt sowohl den Irrtum als auch dessen Einfluss auf den Kauf.
Kunsthändlerin Nora erklärt Ben, ein Bild sei ein Original von Paul Klee, obwohl es tatsächlich nur eine moderne Kopie ist. Nach einer sorgfältigen Prüfung durch eine anerkannte Fachperson ist Nora von der Echtheit überzeugt und hat keinerlei Anhaltspunkte für eine Kopie. Sie will, dass Ben ihrer Auskunft vertraut und das Bild deshalb kauft. Ben hält das Bild deswegen für ein Original und kauft es; eine Kopie hätte er nicht gekauft.
Trifft „Arglistige Täuschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTäuschung über TatsachenDie Angabe über die Herkunft des Bildes ist objektiv falsch.
- 2erfülltIrrtum beim ErklärendenBen übernimmt die falsche Vorstellung, das Bild stamme von Paul Klee.
- 3erfülltKausalität für die WillenserklärungOhne den durch Noras Angabe ausgelösten Irrtum hätte Ben das Bild nicht gekauft.
- 4fehltMindestens bedingter VorsatzNora ist nach fachkundiger Prüfung von der Echtheit überzeugt und nimmt eine falsche Angabe daher nicht einmal billigend in Kauf.
Typische Fehler
FehlerJedes Verschweigen einer für den Vertrag wichtigen Tatsache wird als Täuschung behandelt.
RichtigBloßes Schweigen genügt nur, wenn eine Pflicht zur Aufklärung besteht.
FehlerEine vorsätzliche Falschangabe wird für ausreichend gehalten, obwohl sie die Willenserklärung nicht beeinflusst hat.
RichtigDie Täuschung muss über den Irrtum für die konkrete Willenserklärung ursächlich geworden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata