Definitionen
Arthandlungsvollmacht
§ 54 HGB · ZivilrechtDie Arthandlungsvollmacht ist eine Unterkategorie der Handlungsvollmacht gemäß § 54 HGB, bei der der Bevollmächtigte ermächtigt ist, eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören, wiederholt und selbstständig vorzunehmen, ohne auf ein einzelnes Geschäft beschränkt zu sein.
Die Ermächtigung gilt für eine Geschäftsart und muss nicht für jedes Geschäft erneut erteilt werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Inhaberin eines Fahrradgroßhandels mit 40 Beschäftigten erlaubt Lea, im Namen des Unternehmens laufend Fahrräder bei Lieferanten einzukaufen. Lea darf diese Kaufverträge ohne Rückfrage selbst abschließen, andere Arten von Geschäften aber nicht.
Trifft „Arthandlungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErmächtigungDie Inhaberin gestattet Lea, für das Unternehmen Kaufverträge abzuschließen.
- 2erfülltBestimmte betriebszugehörige GeschäftsartDer Einkauf von Fahrrädern ist eine bestimmte Geschäftsart, die zum Betrieb des Fahrradgroßhandels gehört.
- 3erfülltSelbstständige VornahmeLea kann die Verträge selbst abschließen und benötigt keine Freigabe für den jeweiligen Abschluss.
- 4erfülltErmächtigung über ein einzelnes Geschäft hinausDie Ermächtigung umfasst wiederholte Einkäufe und endet nicht nach einem einzelnen Vertrag.
Die Inhaberin eines Fahrradgroßhandels mit 40 Beschäftigten erlaubt Lea, im Namen des Unternehmens einmalig 20 Fahrräder eines bestimmten Modells bei Lieferant Ben zu kaufen. Lea darf den Kaufvertrag ohne Rückfrage selbst abschließen. Nach diesem Kauf darf sie keine weiteren Verträge für das Unternehmen schließen.
Trifft „Arthandlungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErmächtigungDie Inhaberin gestattet Lea den Abschluss eines Kaufvertrags für das Unternehmen.
- 2erfülltBestimmte betriebszugehörige GeschäftsartAuch dieser einzelne Einkauf gehört zur betrieblichen Geschäftsart der Fahrradbeschaffung.
- 3erfülltSelbstständige VornahmeLea benötigt für den Vertragsabschluss keine weitere Freigabe.
- 4fehltErmächtigung über ein einzelnes Geschäft hinausDie Ermächtigung ist auf den einen Einkauf beschränkt und erfasst keine weiteren Verträge.
Typische Fehler
FehlerAus der Ermächtigung zu gewöhnlichen Einkäufen wird zugleich die Befugnis abgeleitet, dafür einen Kredit aufzunehmen.
RichtigDie Befugnis, für das Unternehmen einen Kredit aufzunehmen, muss besonders eingeräumt sein.
FehlerEine zusätzliche interne Betragsgrenze wird unabhängig von der Kenntnis des Vertragspartners stets als wirksam behandelt.
RichtigEine solche Beschränkung wirkt gegenüber dem Vertragspartner nur, wenn er sie kannte oder kennen musste.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema