Definitionen
Die Art der baulichen Nutzung bezeichnet die Zweckbestimmung der Nutzung von Grundstücken und baulichen Anlagen, etwa Wohnen, Gewerbe oder Industrie. Sie wird im Bebauungsplan insbesondere durch die Baugebietstypen der §§ 2 bis 11 BauNVO konkretisiert und ist vom Maß der baulichen Nutzung sowie von der Bauweise zu unterscheiden.
Nutzungszweck und Bebauungsumfang sind unterschiedliche Fragen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Für Laras Grundstück 2setzt der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet fest. Lara plant dort ein Haus mit dauerhaft bewohnten Wohnungen.
Trifft „Art der baulichen Nutzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur Nutzung von Grundstücken oder baulichen AnlagenDie Festsetzung betrifft die Nutzung eines bestimmten Grundstücks.
- 2erfülltBestimmung des NutzungszwecksDer Gebietstyp bestimmt, welche Nutzungszwecke auf dem Grundstück zulässig sind.
1Für Laras Grundstück setzt der Bebauungsplan eine maximale Gebäudehöhe von zehn Metern fest. Lara prüft ausschließlich diese Höhenvorgabe für ihr geplantes Haus.
Trifft „Art der baulichen Nutzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur Nutzung von Grundstücken oder baulichen AnlagenDie Höhenvorgabe betrifft die bauliche Nutzung eines bestimmten Grundstücks.
- 2fehltBestimmung des NutzungszwecksDie untersuchte Vorgabe begrenzt die Gebäudehöhe und bestimmt keinen Nutzungszweck.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata