Definitionen
Asperationsprinzip
§ 54 StGB · StrafrechtDas Asperationsprinzip ist das im deutschen Strafrecht bei der Gesamtstrafenbildung grundsätzlich geltende Prinzip, wonach bei mehreren tatmehrheitlich begangenen Straftaten die schwerste Einzelstrafe (Einsatzstrafe) angemessen erhöht wird, ohne dass die Summe aller Einzelstrafen erreicht werden darf (Kumulationsprinzip) und ohne dass lediglich die schwerste Strafe vollstreckt wird (Absorptionsprinzip). Dies gilt nur, wenn keine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe ist; andernfalls wird eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet.
Die Einsatzstrafe ist Ausgangspunkt, aber nicht Endpunkt der Gesamtstrafenbildung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann hat an zwei verschiedenen Tagen jeweils ein Auto gestohlen. Das Gericht setzt dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine weitere von zwei Jahren fest. Nach einer gemeinsamen Betrachtung seiner persönlichen Verhältnisse und beider Taten fasst es beide Strafen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug zusammen.
Trifft „Asperationsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatmehrheit mehrerer StraftatenDie beiden Diebstähle beruhen auf getrennten Handlungen.
- 2erfülltKeine lebenslange EinzelstrafeBeide Einzelstrafen sind zeitige Freiheitsstrafen.
- 3erfülltAngemessene Erhöhung der EinsatzstrafeDas Gericht erhöht die höchste Einzelstrafe von zwei Jahren nach einer Gesamtwürdigung um sechs Monate.
- 4erfülltGesamtstrafe unter der Summe der EinzelstrafenZwei Jahre und sechs Monate liegen unter der Summe von drei Jahren.
Ein Mann hat an zwei verschiedenen Tagen jeweils ein Auto gestohlen. Das Gericht setzt dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine weitere von zwei Jahren fest. Die Verteidigerin beantragt, daraus eine gemeinsame Freiheitsstrafe von genau zwei Jahren zu bilden.
Trifft „Asperationsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatmehrheit mehrerer StraftatenDie beiden Diebstähle beruhen auf getrennten Handlungen.
- 2erfülltKeine lebenslange EinzelstrafeBeide Einzelstrafen sind zeitige Freiheitsstrafen.
- 3fehltAngemessene Erhöhung der EinsatzstrafeDer Antrag sieht keine Erhöhung der höchsten Einzelstrafe von zwei Jahren vor.
- 4erfülltGesamtstrafe unter der Summe der EinzelstrafenDie beantragten zwei Jahre liegen unter der Summe von drei Jahren.
Typische Fehler
FehlerDie Einzelstrafen werden addiert und ihre Summe als Gesamtstrafe angesetzt.
RichtigDie Gesamtstrafe muss unter der Summe der Einzelstrafen bleiben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata