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326 Definitionen

Asperationsprinzip

§ 54 StGB · Strafrecht

Das Asperationsprinzip ist das im deutschen Strafrecht bei der Gesamtstrafenbildung grundsätzlich geltende Prinzip, wonach bei mehreren tatmehrheitlich begangenen Straftaten die schwerste Einzelstrafe (Einsatzstrafe) angemessen erhöht wird, ohne dass die Summe aller Einzelstrafen erreicht werden darf (Kumulationsprinzip) und ohne dass lediglich die schwerste Strafe vollstreckt wird (Absorptionsprinzip). Dies gilt nur, wenn keine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe ist; andernfalls wird eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet.

Merksatz

Die Einsatzstrafe ist Ausgangspunkt, aber nicht Endpunkt der Gesamtstrafenbildung.

Erhöhung oder Addition der Einzelstrafen?Verglichen wird die Bildung einer Gesamtstrafe ohne lebenslange Einzelstrafe. Links steht die geltende Regel.
Asperationsprinzip
Kumulationsprinzip
Berechnung
Einsatzstrafe mit einem Zuschlag.
Addition aller Einzelstrafen.
Verhältnis zur Summe
Gesamtstrafe bleibt unter der Summe.
Gesamtstrafe entspricht der Summe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Mann hat an zwei verschiedenen Tagen jeweils ein Auto gestohlen. Das Gericht setzt dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine weitere von zwei Jahren fest. Nach einer gemeinsamen Betrachtung seiner persönlichen Verhältnisse und beider Taten fasst es beide Strafen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug zusammen.

Trifft „Asperationsprinzip“ hier zu?

„Asperationsprinzip“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatmehrheit mehrerer Straftaten
    Die beiden Diebstähle beruhen auf getrennten Handlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine lebenslange Einzelstrafe
    Beide Einzelstrafen sind zeitige Freiheitsstrafen.
    erfüllt
  3. 3
    Angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe
    Das Gericht erhöht die höchste Einzelstrafe von zwei Jahren nach einer Gesamtwürdigung um sechs Monate.
    erfüllt
  4. 4
    Gesamtstrafe unter der Summe der Einzelstrafen
    Zwei Jahre und sechs Monate liegen unter der Summe von drei Jahren.
    erfüllt
BFall B

Ein Mann hat an zwei verschiedenen Tagen jeweils ein Auto gestohlen. Das Gericht setzt dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine weitere von zwei Jahren fest. Die Verteidigerin beantragt, daraus eine gemeinsame Freiheitsstrafe von genau zwei Jahren zu bilden.

Trifft „Asperationsprinzip“ hier zu?

„Asperationsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatmehrheit mehrerer Straftaten
    Die beiden Diebstähle beruhen auf getrennten Handlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine lebenslange Einzelstrafe
    Beide Einzelstrafen sind zeitige Freiheitsstrafen.
    erfüllt
  3. 3
    Angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe
    Der Antrag sieht keine Erhöhung der höchsten Einzelstrafe von zwei Jahren vor.
    fehlt
  4. 4
    Gesamtstrafe unter der Summe der Einzelstrafen
    Die beantragten zwei Jahre liegen unter der Summe von drei Jahren.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Einzelstrafen werden addiert und ihre Summe als Gesamtstrafe angesetzt.

RichtigDie Gesamtstrafe muss unter der Summe der Einzelstrafen bleiben.

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