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326 Definitionen

Allgemeinverfügung

§ 35 S. 2 VwVfG · Öffentliches Recht

Die Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Merksatz

Auch bei vielen Adressaten muss eine Regelung des Einzelfalls vorliegen.

Allgemeinverfügung oder Rechtsnorm?Viele Betroffene bedeuten nicht automatisch eine Rechtsnorm. Die Allgemeinverfügung bleibt ein Verwaltungsakt mit Einzelfallbezug.
Allgemeinverfügung
Rechtsnorm
Rechtsnatur
Verwaltungsakt.
Zum Beispiel Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung.
Regelungsbezug
Regelung eines Einzelfalls.
Typischerweise abstrakte Regelung für eine Vielzahl von Fällen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach einem Gasleck ordnet die Polizei über Lautsprecher an, dass alle Personen, die sich gerade auf dem Marktplatz aufhalten, diesen sofort verlassen müssen.

Trifft „Allgemeinverfügung“ hier zu?

„Allgemeinverfügung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsakt
    Die Polizei regelt eine konkrete Gefahrensituation durch eine verbindliche öffentlich-rechtliche Anordnung gegenüber den Betroffenen.
    erfüllt
  2. 2
    Personenkreis nach allgemeinen Merkmalen, öffentlich-rechtliche Sacheigenschaft oder allgemeine Sachbenutzung
    Der Aufenthaltsort bestimmt den angesprochenen Personenkreis nach einem allgemeinen Merkmal.
    erfüllt
BFall B

1In einem allein an Lea gerichteten Schreiben verlangt das Ordnungsamt, dass sie die drei von ihr auf dem Gehweg abgestellten Müllsäcke bis Freitag entfernt.

Trifft „Allgemeinverfügung“ hier zu?

„Allgemeinverfügung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Personenkreis nach allgemeinen Merkmalen, öffentlich-rechtliche Sacheigenschaft oder allgemeine Sachbenutzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsakt
    Das Ordnungsamt verpflichtet Lea durch eine verbindliche öffentlich-rechtliche Einzelfallregelung zur Beseitigung des Mülls.
    erfüllt
  2. 2
    Personenkreis nach allgemeinen Merkmalen, öffentlich-rechtliche Sacheigenschaft oder allgemeine Sachbenutzung
    Die Anordnung betrifft ausschließlich Lea persönlich und regelt weder den öffentlich-rechtlichen Status noch die allgemeine Benutzung einer Sache.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Rechtsnorm

Die Stadt veröffentlicht eine vom Gemeinderat beschlossene Satzung für alle öffentlichen Spielplätze der Stadt. 2Danach dürfen die Plätze künftig täglich nur zwischen 8 und 20 Uhr benutzt werden.

Trifft „Allgemeinverfügung“ hier zu?

„Allgemeinverfügung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwaltungsakt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsakt
    Die als Satzung erlassene Regelung ist eine Rechtsnorm und kein Verwaltungsakt.
    fehlt
  2. 2
    Personenkreis nach allgemeinen Merkmalen, öffentlich-rechtliche Sacheigenschaft oder allgemeine Sachbenutzung
    Die Regelung betrifft die Benutzung der öffentlichen Spielplätze durch die Allgemeinheit.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Anordnung wird allein wegen ihrer vielen Adressaten als Rechtsnorm eingeordnet.

RichtigAuch viele Personen können Adressaten eines Verwaltungsakts sein; erforderlich bleibt die Regelung eines Einzelfalls.

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird stets ein nach allgemeinen Merkmalen bestimmter Personenkreis verlangt.

RichtigAlternativ genügt eine Regelung des öffentlich-rechtlichen Status einer Sache oder ihrer Benutzung durch die Allgemeinheit.

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