Definitionen
Eine Amtspflicht ist drittbezogen, wenn sie nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern zumindest auch dem Schutz individueller Interessen eines bestimmten Dritten oder eines abgrenzbaren Kreises von Personen zu dienen bestimmt ist; nur bei Verletzung einer solchen drittbezogenen Amtspflicht haftet der Staat gegenüber dem Geschädigten aus Amtshaftung.
Entscheidend ist der Schutzzweck der Amtspflicht, nicht ein bloßer Vorteil für Einzelne.
- 1Ausübung eines öffentlichen AmtesDie Pflichtverletzung muss bei der Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgen.
- 2Verletzung drittbezogener AmtspflichtDie verletzte Pflicht muss auch dem Schutz individueller Interessen des Geschädigten dienen.
- 3VerschuldenErforderlich sind Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
- 4Schaden und KausalitätDer geltend gemachte Schaden muss durch die Pflichtverletzung entstanden sein.
- 5HaftungsbegrenzungenInsbesondere anderweitigen Ersatz, das Richterprivileg und versäumten Rechtsschutz prüfen.
- 1Ausübung eines öffentlichen Amtes Die Pflichtverletzung muss bei der Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgen.
- 2Verletzung drittbezogener Amtspflicht Die verletzte Pflicht muss auch dem Schutz individueller Interessen des Geschädigten dienen.
- 3Verschulden Erforderlich sind Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
- 4Schaden und Kausalität Der geltend gemachte Schaden muss durch die Pflichtverletzung entstanden sein.
- 5Haftungsbegrenzungen Insbesondere anderweitigen Ersatz, das Richterprivileg und versäumten Rechtsschutz prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Kaufinteressentin fragt beim städtischen Bauamt schriftlich, ob ein bestimmtes Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden darf. 1Ein Mitarbeiter antwortet ihr in amtlicher Funktion und teilt ihr dabei wissentlich eine falsche Information mit. 2Er weiß, dass sie ihre Kaufentscheidung von seiner Antwort abhängig macht.
Trifft „Amtspflicht (drittbezogen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehen einer AmtspflichtWer eine amtliche Auskunft erteilt, muss diese richtig erteilen.
- 2erfülltIndividualschutz als Zweck für bestimmte PersonenDie Auskunftspflicht schützt hier auch die wirtschaftlichen Interessen der konkret anfragenden Kaufinteressentin.
1Ein Mitarbeiter des Finanzamts ist dienstlich damit beauftragt, eine fällige Steuerzahlung einzuziehen. Obwohl der Zahlungspflichtige genug Geld hat, bleibt der Mitarbeiter untätig. Eine andere Bürgerin beanstandet den Einnahmeausfall allein deshalb, weil sie ebenfalls Steuern zahlt.
Trifft „Amtspflicht (drittbezogen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehen einer AmtspflichtDie Einziehung der Steuerzahlung gehört zu den dienstlichen Pflichten des Mitarbeiters.
- 2fehltIndividualschutz als Zweck für bestimmte PersonenDie Pflicht zur Steuereinziehung schützt nicht die individuellen finanziellen Interessen anderer Bürger allein aufgrund ihrer Stellung als Steuerzahler.
Typische Fehler
FehlerAllein aus dem Drittbezug einer Amtspflicht wird auf einen vollständigen Amtshaftungsanspruch geschlossen.
RichtigZusätzlich müssen insbesondere eine schuldhafte Pflichtverletzung und ein dadurch verursachter Schaden vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata