Definitionen
Abstraktionsprinzip
§§ 929, 873 BGB · ZivilrechtDas Abstraktionsprinzip besagt, dass das dingliche Verfügungsgeschäft (z.B. Übereignung) in seiner Wirksamkeit vom schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) unabhängig ist, sodass die Nichtigkeit oder Anfechtung des Grundgeschäfts die Wirksamkeit der Verfügung grundsätzlich unberührt lässt.
Ein Fehler im Kaufvertrag macht die Übereignung nicht automatisch unwirksam; beide Geschäfte sind getrennt zu prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der 15-jährige Ben 2kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 300 Euro, ohne dass seine Eltern davon wissen. 4Der Händler übergibt ihm das Rad und 1ist sich mit ihm einig, dass Ben Eigentümer wird; bezahlt werden soll später. Als die Eltern davon erfahren, 3verweigern sie die Genehmigung des Kaufs.
Trifft „Abstraktionsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbereignung als dingliches Verfügungsgeschäft wird vorgenommenEinigung über den Eigentumsübergang und Übergabe bilden die Übereignung.
- 2erfülltKaufvertrag als schuldrechtliches Grundgeschäft wird geschlossenDer Kauf ist das Geschäft, das zur Übereignung verpflichten soll.
- 3erfülltGrundgeschäft ist nichtig oder angefochtenOhne Genehmigung der Eltern ist der Kauf des 15-Jährigen endgültig unwirksam.
- 4erfülltÜbereignung bleibt trotzdem wirksamDie Übereignung bringt Ben nur einen rechtlichen Vorteil und ist deshalb auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam; der Mangel des Kaufs berührt sie nicht.
3Die sechsjährige Mia 2verkauft ihr Fahrrad für 20 Euro an einen erwachsenen Nachbarn. 1Sie übergibt ihm das Rad, und beide sind sich einig, dass er Eigentümer wird.
Trifft „Abstraktionsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbereignung als dingliches Verfügungsgeschäft wird vorgenommenÄußerlich liegen Einigung und Übergabe vor.
- 2erfülltKaufvertrag als schuldrechtliches Grundgeschäft wird geschlossenDer Verkauf ist das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft.
- 3erfülltGrundgeschäft ist nichtig oder angefochtenMia ist geschäftsunfähig, ihre Erklärung zum Kauf ist nichtig.
- 4fehltÜbereignung bleibt trotzdem wirksamDerselbe Mangel trifft auch Mias Einigung über den Eigentumsübergang, sodass auch die Übereignung nichtig ist.
Typische Fehler
FehlerNach Nichtigkeit oder Anfechtung des Kaufvertrags wird angenommen, das Eigentum falle automatisch an den Veräußerer zurück.
RichtigDie Übereignung ist getrennt zu prüfen und bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn der Kaufvertrag nichtig ist oder angefochten wird.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata