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326 Definitionen

Abstraktionsprinzip

§§ 929, 873 BGB · Zivilrecht

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das dingliche Verfügungsgeschäft (z.B. Übereignung) in seiner Wirksamkeit vom schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) unabhängig ist, sodass die Nichtigkeit oder Anfechtung des Grundgeschäfts die Wirksamkeit der Verfügung grundsätzlich unberührt lässt.

Merksatz

Ein Fehler im Kaufvertrag macht die Übereignung nicht automatisch unwirksam; beide Geschäfte sind getrennt zu prüfen.

Abstraktion oder Trennung?Das Trennungsprinzip sagt, dass es zwei Geschäfte gibt. Erst das Abstraktionsprinzip sagt, dass ein Fehler des einen das andere nicht erfasst.
Abstraktionsprinzip
Trennungsprinzip
Kernaussage
Die Verfügung ist in ihrer Wirksamkeit vom Grundgeschäft unabhängig
Verpflichtung und Verfügung sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte
Kaufvertrag nichtig
Die Übereignung bleibt grundsätzlich wirksam
Beantwortet nicht, ob die Übereignung wirksam bleibt
Ausnahme
Fehleridentität: derselbe Mangel trifft beide Geschäfte
Auch beim Barkauf liegen zwei Geschäfte vor

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der 15-jährige Ben 2kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 300 Euro, ohne dass seine Eltern davon wissen. 4Der Händler übergibt ihm das Rad und 1ist sich mit ihm einig, dass Ben Eigentümer wird; bezahlt werden soll später. Als die Eltern davon erfahren, 3verweigern sie die Genehmigung des Kaufs.

Trifft „Abstraktionsprinzip“ hier zu?

„Abstraktionsprinzip“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übereignung als dingliches Verfügungsgeschäft wird vorgenommen
    Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe bilden die Übereignung.
    erfüllt
  2. 2
    Kaufvertrag als schuldrechtliches Grundgeschäft wird geschlossen
    Der Kauf ist das Geschäft, das zur Übereignung verpflichten soll.
    erfüllt
  3. 3
    Grundgeschäft ist nichtig oder angefochten
    Ohne Genehmigung der Eltern ist der Kauf des 15-Jährigen endgültig unwirksam.
    erfüllt
  4. 4
    Übereignung bleibt trotzdem wirksam
    Die Übereignung bringt Ben nur einen rechtlichen Vorteil und ist deshalb auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam; der Mangel des Kaufs berührt sie nicht.
    erfüllt
BFall B

3Die sechsjährige Mia 2verkauft ihr Fahrrad für 20 Euro an einen erwachsenen Nachbarn. 1Sie übergibt ihm das Rad, und beide sind sich einig, dass er Eigentümer wird.

Trifft „Abstraktionsprinzip“ hier zu?

„Abstraktionsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Übereignung bleibt trotzdem wirksam

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übereignung als dingliches Verfügungsgeschäft wird vorgenommen
    Äußerlich liegen Einigung und Übergabe vor.
    erfüllt
  2. 2
    Kaufvertrag als schuldrechtliches Grundgeschäft wird geschlossen
    Der Verkauf ist das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft.
    erfüllt
  3. 3
    Grundgeschäft ist nichtig oder angefochten
    Mia ist geschäftsunfähig, ihre Erklärung zum Kauf ist nichtig.
    erfüllt
  4. 4
    Übereignung bleibt trotzdem wirksam
    Derselbe Mangel trifft auch Mias Einigung über den Eigentumsübergang, sodass auch die Übereignung nichtig ist.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach Nichtigkeit oder Anfechtung des Kaufvertrags wird angenommen, das Eigentum falle automatisch an den Veräußerer zurück.

RichtigDie Übereignung ist getrennt zu prüfen und bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn der Kaufvertrag nichtig ist oder angefochten wird.

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