Definitionen
Abtretungsanzeige
§ 409 BGB · ZivilrechtDie Abtretungsanzeige ist die Mitteilung des bisherigen Gläubigers (Zedenten) an den Schuldner, dass die Forderung an einen neuen Gläubiger (Zessionar) abgetreten worden sei; sie bindet den bisherigen Gläubiger gegenüber dem Schuldner an die angezeigte Abtretung, auch wenn diese nicht erfolgt oder unwirksam ist. Ihr steht die Vorlage einer vom bisherigen Gläubiger ausgestellten Abtretungsurkunde durch den darin bezeichneten neuen Gläubiger beim Schuldner gleich. Für die Rücknahme der Anzeige ist die Zustimmung der als neuer Gläubiger bezeichneten Person erforderlich.
Der Schuldner darf auf die Abtretungsmitteilung des bisherigen Gläubigers vertrauen, selbst wenn keine Abtretung erfolgte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bettina schuldet Anton aus einem Darlehen 400 Euro. Sie erhält einen Brief von Anton und liest darin, er habe den Anspruch auf Rückzahlung an Carla übertragen. Anton und Carla haben eine solche Übertragung tatsächlich nie vereinbart.
Trifft „Abtretungsanzeige“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErklärung des bisherigen GläubigersDie Mitteilung stammt von Anton, dem Gläubiger der Darlehensforderung.
- 2erfülltSchuldner als EmpfängerDie Mitteilung erreicht Bettina als Schuldnerin.
- 3erfülltBehauptung einer bereits erfolgten AbtretungAnton behauptet eine abgeschlossene Übertragung der Forderung, obwohl sie tatsächlich nicht stattgefunden hat.
Bettina schuldet Anton aus einem Darlehen 400 Euro. 2Sie erhält einen Brief von Carla und liest darin, 3Anton habe den Anspruch auf Rückzahlung an Carla übertragen. Carla hat den Brief ohne Auftrag oder Vollmacht von Anton verschickt und legt kein von Anton ausgestelltes Schriftstück vor. Anton hat die Nachricht weder veranlasst noch gebilligt.
Trifft „Abtretungsanzeige“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltErklärung des bisherigen GläubigersCarlas eigene Mitteilung ist Anton nicht zurechenbar und wird auch nicht durch eine von ihm ausgestellte Urkunde gestützt.
- 2erfülltSchuldner als EmpfängerDie Mitteilung erreicht Bettina als Schuldnerin.
- 3erfülltBehauptung einer bereits erfolgten AbtretungCarla behauptet eine bereits abgeschlossene Übertragung der Forderung.
Typische Fehler
FehlerDie Anzeige wird als Heilung einer unwirksamen Abtretung behandelt, durch die der bezeichnete neue Gläubiger die Forderung erwirbt.
RichtigDie Anzeige heilt die unwirksame Abtretung nicht, sondern bindet den bisherigen Gläubiger gegenüber dem Schuldner an die angezeigte Abtretung.
FehlerDer bisherige Gläubiger soll seine Anzeige jederzeit allein zurücknehmen können.
RichtigDie Rücknahme erfordert die Zustimmung der Person, die als neuer Gläubiger bezeichnet wurde.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema