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326 Definitionen

Abtretung der Hypothek

§§ 1153, 1154 BGB · Zivilrecht

Die Abtretung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung, mit der die Hypothek gemäß § 1153 BGB kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger übergeht; Forderung und Hypothek können nicht getrennt übertragen werden. Erforderlich sind eine Einigung über die Forderungsabtretung sowie bei der Briefhypothek eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers oder deren Ersetzung durch Eintragung im Grundbuch, bei der Buchhypothek dagegen zwingend die Eintragung im Grundbuch. Bei der Briefhypothek muss außerdem der Hypothekenbrief übergeben werden, soweit kein gesetzlich zugelassener Übergabeersatz vorliegt (§ 1154 BGB).

Merksatz

Die Hypothek folgt der Forderung, nicht umgekehrt.

Wie wechseln Forderung und Hypothek?Die Grafik zeigt die Lage nach wirksamer Forderungsabtretung. Die Hypothek folgt der Forderung kraft Gesetzes.
ForderungsabtretungGesicherte ForderungKein eigenerAnspruchZBisherigerGläubigerNNeuerGläubigerSSchuldnerder Forderung123ZBisherigerGläubigerNNeuerGläubigerSSchuldnerder Forderung
1
Forderungsabtretung
Der bisherige und der neue Gläubiger einigen sich über den Übergang der Forderung.
2
Gesicherte Forderung
Nach wirksamer Abtretung stehen dem neuen Gläubiger die Forderung und die mitübergehende Hypothek zu.
3
Kein eigener Anspruch
Die übertragene Forderung gehört nicht mehr dem bisherigen Gläubiger.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva hat Tom 40.000 Euro geliehen; 1ihre noch offene Rückzahlungsforderung ist durch eine Hypothek an Toms Grundstück gesichert, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt wurde. 2Eva und Mia sind sich einig, dass die gesamte Forderung gegen Tom ab sofort Mia statt Eva zustehen soll. 3Eva hält ihre Erklärung zur Übertragung der Forderung schriftlich fest, unterschreibt sie und übergibt Mia diese Erklärung. Außerdem 4übergibt sie Mia den Hypothekenbrief.

Trifft „Abtretung der Hypothek“ hier zu?

„Abtretung der Hypothek“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch eine Hypothek gesicherte Forderung
    Eva hat eine bestehende Forderung gegen Tom, für die eine Hypothek haftet.
    erfüllt
  2. 2
    Einigung über die Forderungsabtretung
    Beide vereinbaren den sofortigen Wechsel der Forderung von Eva auf Mia.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftliche Abtretungserklärung oder Grundbucheintragung
    Evas unterschriebene und Mia ausgehändigte Erklärung erfüllt die Schriftform für die Briefhypothek.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Briefhypotheken: Briefübergabe oder Übergabeersatz
    Mia erhält den für die Hypothek ausgestellten Brief.
    erfüllt
BFall B

Eva hat Tom 40.000 Euro geliehen; 1ihre noch offene Rückzahlungsforderung ist durch eine Hypothek an Toms Grundstück gesichert, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt wurde. 2Eva und Mia sind sich einig, dass die gesamte Forderung gegen Tom ab sofort Mia statt Eva zustehen soll. 3Eva hält ihre Erklärung zur Übertragung der Forderung schriftlich fest, unterschreibt sie und übergibt Mia diese Erklärung. Eva behält den Hypothekenbrief ausschließlich für sich; sie vereinbart mit Mia weder eine Verwahrung für Mia noch eine spätere Herausgabe des Briefs.

Trifft „Abtretung der Hypothek“ hier zu?

„Abtretung der Hypothek“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Briefhypotheken: Briefübergabe oder Übergabeersatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch eine Hypothek gesicherte Forderung
    Eva hat eine bestehende Forderung gegen Tom, für die eine Hypothek haftet.
    erfüllt
  2. 2
    Einigung über die Forderungsabtretung
    Die erforderliche Einigung liegt trotz der fehlenden Briefübergabe vor.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftliche Abtretungserklärung oder Grundbucheintragung
    Eva hat Mia die für die Briefhypothek erforderliche schriftliche Erklärung erteilt.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Briefhypotheken: Briefübergabe oder Übergabeersatz
    Eva übergibt den Brief nicht und vereinbart auch keinen Übergabeersatz.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Briefhypothek werden Einigung und Briefübergabe ohne weitere Formanforderungen für ausreichend gehalten.

RichtigZusätzlich ist grundsätzlich eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers erforderlich; diese kann durch Eintragung im Grundbuch ersetzt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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