Definitionen
Abtretung der Hypothek
§§ 1153, 1154 BGB · ZivilrechtDie Abtretung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung, mit der die Hypothek gemäß § 1153 BGB kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger übergeht; Forderung und Hypothek können nicht getrennt übertragen werden. Erforderlich sind eine Einigung über die Forderungsabtretung sowie bei der Briefhypothek eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers oder deren Ersetzung durch Eintragung im Grundbuch, bei der Buchhypothek dagegen zwingend die Eintragung im Grundbuch. Bei der Briefhypothek muss außerdem der Hypothekenbrief übergeben werden, soweit kein gesetzlich zugelassener Übergabeersatz vorliegt (§ 1154 BGB).
Die Hypothek folgt der Forderung, nicht umgekehrt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva hat Tom 40.000 Euro geliehen; 1ihre noch offene Rückzahlungsforderung ist durch eine Hypothek an Toms Grundstück gesichert, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt wurde. 2Eva und Mia sind sich einig, dass die gesamte Forderung gegen Tom ab sofort Mia statt Eva zustehen soll. 3Eva hält ihre Erklärung zur Übertragung der Forderung schriftlich fest, unterschreibt sie und übergibt Mia diese Erklärung. Außerdem 4übergibt sie Mia den Hypothekenbrief.
Trifft „Abtretung der Hypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch eine Hypothek gesicherte ForderungEva hat eine bestehende Forderung gegen Tom, für die eine Hypothek haftet.
- 2erfülltEinigung über die ForderungsabtretungBeide vereinbaren den sofortigen Wechsel der Forderung von Eva auf Mia.
- 3erfülltSchriftliche Abtretungserklärung oder GrundbucheintragungEvas unterschriebene und Mia ausgehändigte Erklärung erfüllt die Schriftform für die Briefhypothek.
- 4erfülltBei Briefhypotheken: Briefübergabe oder ÜbergabeersatzMia erhält den für die Hypothek ausgestellten Brief.
Eva hat Tom 40.000 Euro geliehen; 1ihre noch offene Rückzahlungsforderung ist durch eine Hypothek an Toms Grundstück gesichert, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt wurde. 2Eva und Mia sind sich einig, dass die gesamte Forderung gegen Tom ab sofort Mia statt Eva zustehen soll. 3Eva hält ihre Erklärung zur Übertragung der Forderung schriftlich fest, unterschreibt sie und übergibt Mia diese Erklärung. Eva behält den Hypothekenbrief ausschließlich für sich; sie vereinbart mit Mia weder eine Verwahrung für Mia noch eine spätere Herausgabe des Briefs.
Trifft „Abtretung der Hypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch eine Hypothek gesicherte ForderungEva hat eine bestehende Forderung gegen Tom, für die eine Hypothek haftet.
- 2erfülltEinigung über die ForderungsabtretungDie erforderliche Einigung liegt trotz der fehlenden Briefübergabe vor.
- 3erfülltSchriftliche Abtretungserklärung oder GrundbucheintragungEva hat Mia die für die Briefhypothek erforderliche schriftliche Erklärung erteilt.
- 4fehltBei Briefhypotheken: Briefübergabe oder ÜbergabeersatzEva übergibt den Brief nicht und vereinbart auch keinen Übergabeersatz.
Typische Fehler
FehlerBei der Briefhypothek werden Einigung und Briefübergabe ohne weitere Formanforderungen für ausreichend gehalten.
RichtigZusätzlich ist grundsätzlich eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers erforderlich; diese kann durch Eintragung im Grundbuch ersetzt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema