Definitionen
Abtretungsausschluss bei beiderseitigem Handelsgeschäft
§ 354a HGB · ZivilrechtNach § 354a HGB ist die Abtretung einer Geldforderung wirksam, auch wenn sie durch Vertrag mit dem Schuldner ausgeschlossen wurde, sofern das Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; der Schuldner kann jedoch mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten. Davon abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Ausgenommen sind Forderungen aus Darlehensverträgen, deren Gläubiger ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist.
Die wirksame Abtretung zwingt den Schuldner hier nicht zur Zahlung an den neuen Gläubiger.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Möbelhandel GmbH verkauft der Büroservice GmbH zehn Schreibtische für deren Büros für insgesamt 5.000 Euro. Beide Unternehmen vereinbaren nach Verhandlungen über diese Klausel, dass die Möbelhandel GmbH ihre Kaufpreisforderung nicht auf andere übertragen darf. Später überträgt sie die Forderung dennoch an die Factor GmbH.
Trifft „Abtretungsausschluss bei beiderseitigem Handelsgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldforderungDie Kaufpreisforderung ist auf die Zahlung von Geld gerichtet.
- 2erfülltVertraglicher Abtretungsausschluss mit dem SchuldnerGläubigerin und Schuldnerin haben die Übertragung der Forderung durch eine ausgehandelte Vereinbarung ausgeschlossen.
- 3erfülltBeiderseitiges Handelsgeschäft oder öffentlich-rechtlicher SchuldnerBeide Gesellschaften sind Kaufleute und schließen den Kauf für ihren Geschäftsbetrieb.
- 4erfülltKeine Darlehensforderung eines KreditinstitutsDie Forderung stammt aus einem Kaufvertrag und nicht aus einem Darlehensvertrag.
Die Möbelhandel GmbH verkauft Ben für 500 Euro einen Schreibtisch, den er ausschließlich privat in seiner Wohnung nutzt. Ben kauft nicht für ein Unternehmen und ist auch sonst kein Kaufmann. Beide vereinbaren nach Verhandlungen über diese Klausel, dass die Möbelhandel GmbH ihre Kaufpreisforderung nicht auf andere übertragen darf. Später überträgt sie die Forderung dennoch an die Factor GmbH.
Trifft „Abtretungsausschluss bei beiderseitigem Handelsgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldforderungDie Kaufpreisforderung ist auf die Zahlung von Geld gerichtet.
- 2erfülltVertraglicher Abtretungsausschluss mit dem SchuldnerDie Verkäuferin und Ben haben die Übertragung der Forderung durch eine ausgehandelte Vereinbarung ausgeschlossen.
- 3fehltBeiderseitiges Handelsgeschäft oder öffentlich-rechtlicher SchuldnerFür Ben ist der Kauf kein Handelsgeschäft; er ist außerdem kein öffentlich-rechtlicher Schuldner.
- 4erfülltKeine Darlehensforderung eines KreditinstitutsDie Forderung stammt aus einem Kaufvertrag und nicht aus einem Darlehensvertrag.
Typische Fehler
FehlerEine Zahlung an den bisherigen Gläubiger wird bei Kenntnis des Schuldners von der Abtretung als nicht mehr schuldbefreiend behandelt.
RichtigDie Kenntnis der Abtretung allein beseitigt bei anwendbarem § 354a HGB die Möglichkeit einer schuldbefreienden Zahlung an den bisherigen Gläubiger nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema