Definitionen
Zwangsversteigerung
§§ 1 ff. ZVG · ZivilrechtDie Zwangsversteigerung ist ein staatliches Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht, in dem ein Gegenstand des unbeweglichen Vermögens (insbesondere ein Grundstück) auf Antrag öffentlich versteigert wird. Sie dient der Befriedigung titulierter Forderungen eines Gläubigers aus dem Erlös oder der Aufhebung einer Gemeinschaft auf Antrag eines Teilhabers (Teilungsversteigerung).
Verwertet wird der Gegenstand selbst, nicht lediglich sein laufender Ertrag.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bank hat gegen Anton ein vollstreckbares Urteil über 60.000 Euro. Auf Antrag der Bank erteilt das zuständige Amtsgericht in einem öffentlichen Biettermin dem Höchstbietenden den Zuschlag für Antons Grundstück. Das vom Erwerber zu zahlende Geld soll zur Bezahlung der im Urteil festgestellten Schuld verwendet werden.
Trifft „Zwangsversteigerung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches Verfahren vor dem VollstreckungsgerichtDas zuständige Amtsgericht führt das Verfahren als Vollstreckungsgericht durch.
- 2erfülltGegenstand des unbeweglichen VermögensDas Grundstück gehört zum unbeweglichen Vermögen.
- 3erfülltVerfahrenseinleitung auf AntragDie Bank hat die Durchführung des Verfahrens beantragt.
- 4erfülltÖffentliche VersteigerungDas Grundstück wird öffentlich unter konkurrierenden Geboten vergeben.
- 5erfülltGläubigerbefriedigung aus dem Erlös oder GemeinschaftsaufhebungDer Erlös soll die titulierte Forderung der Bank befriedigen.
Eine Bank hat gegen Anton ein vollstreckbares Urteil über 60.000 Euro. Auf Antrag der Bank organisiert ein privates Auktionshaus mit Antons Einverständnis eine öffentliche Auktion seines Grundstücks; ein Notar beurkundet den Verkauf. Der Kaufpreis soll zur Bezahlung der im Urteil festgestellten Schuld verwendet werden. Das Amtsgericht ist daran nicht beteiligt.
Trifft „Zwangsversteigerung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltStaatliches Verfahren vor dem VollstreckungsgerichtEin privates Auktionshaus führt den Verkauf durch, nicht das Vollstreckungsgericht.
- 2erfülltGegenstand des unbeweglichen VermögensAntons Grundstück gehört zum unbeweglichen Vermögen.
- 3erfülltVerfahrenseinleitung auf AntragDie Bank hat die Durchführung der Auktion beantragt.
- 4erfülltÖffentliche VersteigerungDas Grundstück wird in einer öffentlichen Auktion angeboten.
- 5erfülltGläubigerbefriedigung aus dem Erlös oder GemeinschaftsaufhebungDer Verkaufserlös soll die titulierte Forderung der Bank befriedigen.
Typische Fehler
FehlerAuch für die Teilungsversteigerung wird ein Vollstreckungstitel gegen die übrigen Teilhaber verlangt.
RichtigDie Teilungsversteigerung dient der Aufhebung einer Gemeinschaft und setzt keinen Vollstreckungstitel gegen die übrigen Teilhaber voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata