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Zweckbezogene Mordmerkmale

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Zweckbezogene Mordmerkmale sind die in § 211 Abs. 2 StGB genannten Merkmale, bei denen die Tötung einem bestimmten Zweck dient oder durch einen bestimmten Zweck motiviert ist; dazu zählen das Töten zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat sowie das Töten, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, mithin die Merkmale der Verdeckungs- und Ermöglichungsabsicht.

Merksatz

Ein beliebiger Tötungszweck genügt nicht; entscheidend ist der Bezug zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nora hat in einem Laden Geld gestohlen, was Paul beobachtet hat. 1Sie erschießt Paul, damit er niemandem von dem Diebstahl erzählen kann. Paul stirbt, wie Nora es beabsichtigt hat.

Trifft „Zweckbezogene Mordmerkmale“ hier zu?

„Zweckbezogene Mordmerkmale“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ermöglichung oder Verdeckung als Zweck der Tötung
    Nora tötet Paul mit dem Ziel, die Entdeckung ihres Diebstahls zu verhindern.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf eine andere Straftat
    Der vorangegangene Diebstahl ist eine von der Tötung verschiedene Straftat.
    erfüllt
BFall B

Nora hat eine einvernehmliche Affäre mit einem anderen Erwachsenen und will verhindern, dass ihr Ehemann davon erfährt. Paul hat die beiden zusammen gesehen. 1Nora erschießt Paul ausschließlich, damit er ihrem Ehemann nichts von der Affäre erzählen kann. Paul stirbt, wie Nora es beabsichtigt hat.

Trifft „Zweckbezogene Mordmerkmale“ hier zu?

„Zweckbezogene Mordmerkmale“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug auf eine andere Straftat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ermöglichung oder Verdeckung als Zweck der Tötung
    Nora setzt die Tötung gezielt ein, um die Affäre geheim zu halten.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf eine andere Straftat
    Eine einvernehmliche Affäre unter Erwachsenen ist keine Straftat.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch das Verbergen eines bloß peinlichen, nicht strafbaren Verhaltens wird als zweckbezogenes Mordmerkmal eingeordnet.

RichtigDer Ermöglichungs- oder Verdeckungszweck muss eine andere Straftat betreffen.

Voraussetzung vergessen

FehlerVerdeckungsabsicht wird nur bejaht, wenn die andere Straftat durch die Tötung tatsächlich verborgen bleibt.

RichtigEntscheidend ist die Verdeckungsabsicht bei der Tötung; ein tatsächlicher Verdeckungserfolg ist nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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