Definitionen
Zweckwidrige Verwendung
§ 266 StGB · StrafrechtZweckwidrige Verwendung liegt vor, wenn der Täter anvertraute Gelder oder Güter, für die ein vereinbarter oder vorausgesetzter Verwendungszweck verbindlich ist, entgegen dieser Zweckbindung einsetzt, ohne dass der Berechtigte zugestimmt hat. Ein Einsatz zu eigenen Zwecken ist nicht erforderlich. Für eine Strafbarkeit nach § 266 StGB müssen insbesondere die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht und ein dadurch verursachter Vermögensnachteil hinzukommen.
Auch ein Einsatz zugunsten Dritter kann zweckwidrig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea leitet eigenverantwortlich die Finanzabteilung einer GmbH. 1Der Geschäftsführer übergibt ihr 2.000 Euro aus der Firmenkasse 2mit der Anweisung, das Geld ausschließlich für die Reparatur der Firmenheizung auszugeben. 3Ohne Rücksprache bezahlt Lea damit stattdessen neue Bürostühle.
Trifft „Zweckwidrige Verwendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnvertraute Gelder oder GüterLea erhält Geld der GmbH zur Verwendung für deren Rechnung.
- 2erfülltVerbindlicher VerwendungszweckDie Anweisung des Geschäftsführers bindet Lea an die Heizungsreparatur.
- 3erfülltEinsatz entgegen der ZweckbindungDer Kauf von Bürostühlen entspricht nicht dem festgelegten Reparaturzweck.
Lea leitet eigenverantwortlich die Finanzabteilung einer GmbH. 1Der Geschäftsführer übergibt ihr 2.000 Euro aus der Firmenkasse 2mit der Anweisung, das Geld ausschließlich für die Reparatur der Firmenheizung auszugeben. Lea bezahlt damit die Reparatur der Firmenheizung.
Trifft „Zweckwidrige Verwendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnvertraute Gelder oder GüterLea erhält Geld der GmbH zur Verwendung für deren Rechnung.
- 2erfülltVerbindlicher VerwendungszweckDie Anweisung des Geschäftsführers bindet Lea an die Heizungsreparatur.
- 3fehltEinsatz entgegen der ZweckbindungLea verwendet das Geld genau für die vorgegebene Reparatur.
Typische Fehler
FehlerAus der zweckwidrigen Verwendung wird unmittelbar auf eine vollendete Untreue geschlossen.
RichtigZusätzlich sind insbesondere eine verletzte Vermögensbetreuungspflicht und ein durch die Pflichtverletzung verursachter Vermögensnachteil erforderlich; die bloße Zweckabweichung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema