Definitionen
Zwangsgeld
Öffentliches RechtDas Zwangsgeld ist ein Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung und der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, durch das der Pflichtige zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung, zur Duldung oder Unterlassung angehalten wird, indem ihm für den Fall der Nichterfüllung die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auferlegt wird.
Zwangsgeld wirkt durch finanziellen Druck auf die Erfüllung einer noch offenen Pflicht hin.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Behörde rechtskräftig, über Lenas Antrag unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut zu entscheiden. Weil die Behörde untätig bleibt, droht das Gericht ihr auf Lenas Antrag die Zahlung von 2.000 Euro an und setzt eine Frist von vier Wochen. Auch nach Ablauf dieser Frist entscheidet die Behörde nicht. 3Das Gericht setzt daraufhin die 2.000 Euro fest, 2um die Behörde zur Entscheidung zu bewegen.
Trifft „Zwangsgeld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsvollstreckung oder Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher EntscheidungenDurchgesetzt wird eine Verpflichtung aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
- 2erfülltAnhalten zu einer Handlung, Duldung oder UnterlassungDie Behörde soll die noch ausstehende Entscheidung treffen.
- 3erfülltBestimmter Geldbetrag für den Fall der NichterfüllungWegen der fortdauernden Nichterfüllung wird der zuvor angedrohte Geldbetrag festgesetzt.
Ein Bürger hat sich gegenüber einer Behörde in einem Vertrag über eine staatliche Förderung verpflichtet, persönlich Auskunft über die Verwendung des Geldes zu geben. 1Auf Klage der Behörde verurteilt ihn das Verwaltungsgericht dazu; er kann die Fragen beantworten, verweigert aber jede Antwort. Mehrere gerichtlich angeordnete Geldzahlungen bewegen ihn nicht zur Auskunft. Als neue Maßnahme ordnet das Gericht auf Antrag der Behörde ausschließlich zwei Tage Haft an, 2um die Auskunft zu erzwingen.
Trifft „Zwangsgeld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsvollstreckung oder Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher EntscheidungenDie neue Maßnahme dient der Durchsetzung der verwaltungsgerichtlich ausgesprochenen Verpflichtung.
- 2erfülltAnhalten zu einer Handlung, Duldung oder UnterlassungDer Bürger soll durch die Haft zur geschuldeten Auskunft bewegt werden.
- 3fehltBestimmter Geldbetrag für den Fall der NichterfüllungDie hier geprüfte neue Maßnahme besteht ausschließlich in Haft und nicht in einer Geldzahlung.
Typische Fehler
FehlerZwangsgeld wird ausschließlich unvertretbaren Handlungen zugeordnet.
RichtigIn der Verwaltungsvollstreckung kann unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vertretbare Handlung mit Zwangsgeld durchgesetzt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema