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Zustimmungsgesetz

Art. 77 Abs. 2a, 78 GG · Öffentliches Recht

Ein Zustimmungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das nach dem Grundgesetz der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedarf, damit es wirksam zustande kommen kann. Der Bundestag kann die verweigerte Zustimmung nicht überstimmen.

Merksatz

Der Bundestag kann die Zustimmung des Bundesrates nicht durch einen eigenen Mehrheitsbeschluss ersetzen.

Zustimmung oder Einspruch?Beim Zustimmungsgesetz ist die Zustimmung zwingend. Beim Einspruchsgesetz kann der Bundestag einen Einspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückweisen.
Zustimmungsgesetz
Einspruchsgesetz
Zustimmung nötig?
Ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Keine Zustimmung erforderlich.
Reaktion des Bundestags
Verweigerte Zustimmung nicht überstimmbar.
Einspruch mit den Mehrheiten des Art. 77 Abs. 4 GG zurückweisbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Bundestag beschließt eine Änderung der Umsatzsteuer, die ausschließlich den allgemeinen Steuersatz erhöht. 2Die Einnahmen aus dieser Steuer werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.

Trifft „Zustimmungsgesetz“ hier zu?

„Zustimmungsgesetz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bundesgesetz
    Der Beschluss betrifft die Änderung eines Bundesgesetzes.
    erfüllt
  2. 2
    Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Grundgesetz
    Weil das Steueraufkommen auch Ländern und Gemeinden zufließt, verlangt Art. 105 Abs. 3 GG die Zustimmung des Bundesrates.
    erfüllt
BFall B

1Der Bundestag beschließt eine Änderung der Kaffeesteuer, die ausschließlich den Steuersatz erhöht. Die Einnahmen aus dieser Steuer stehen allein dem Bund zu.

Trifft „Zustimmungsgesetz“ hier zu?

„Zustimmungsgesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Grundgesetz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bundesgesetz
    Der Beschluss betrifft die Änderung eines Bundesgesetzes.
    erfüllt
  2. 2
    Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Grundgesetz
    Bei dieser reinen Steuersatzerhöhung greift kein Zustimmungserfordernis; insbesondere steht das Steueraufkommen nicht den Ländern oder Gemeinden zu.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Gesetz wird allein deshalb als Zustimmungsgesetz eingeordnet, weil der Bundesrat tatsächlich zugestimmt hat.

RichtigMaßgeblich ist, ob das Grundgesetz die Zustimmung verlangt; die tatsächliche Zustimmung allein begründet keine Zustimmungsbedürftigkeit.

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