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Zustimmungsanspruch

§ 888 BGB · Zivilrecht

Der Zustimmungsanspruch nach § 888 BGB steht dem Inhaber eines durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot gesicherten Anspruchs gegen den Erwerber eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts daran zu, soweit der Erwerb ihm gegenüber unwirksam ist. Er richtet sich auf die Zustimmung zu einer Eintragung oder Löschung, die zur Verwirklichung des gesicherten Anspruchs erforderlich ist.

Merksatz

Entscheidend ist die Wirkung gegenüber dem gesicherten Gläubiger, nicht die Unwirksamkeit gegenüber jedermann.

Zustimmung oder Grundbuchberichtigung?§ 888 BGB hilft bei der Durchsetzung eines gesicherten Anspruchs; § 894 BGB beseitigt eine Abweichung des Grundbuchs von der wirklichen Rechtslage.
Zustimmungsanspruch
Grundbuchberichtigungsanspruch
Auslöser
Ein Rechtserwerb ist gegenüber dem gesicherten Gläubiger unwirksam.
Grundbuch und wirkliche Rechtslage weichen voneinander ab.
Ziel
Durchsetzung eines gesicherten Anspruchs.
Übereinstimmung von Grundbuch und wirklicher Rechtslage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Vera verkauft ihr Grundstück durch notariellen Vertrag an Amir und verspricht, es ohne Grundschulden zu übertragen. Amirs Anspruch auf Übertragung wird zuerst durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert. Anschließend bestellt Vera zugunsten der Bank eine Grundschuld, die ebenfalls eingetragen wird. Amir verlangt von der Bank, der Löschung der Grundschuld zuzustimmen.

Trifft „Zustimmungsanspruch“ hier zu?

„Zustimmungsanspruch“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot gesicherter Anspruch
    Amir hat einen durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Übertragung des Grundstücks ohne Grundschulden.
    erfüllt
  2. 2
    Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts daran
    Die Bank erwirbt mit der Grundschuld ein eingetragenes Grundstücksrecht.
    erfüllt
  3. 3
    Relative Unwirksamkeit des Erwerbs
    Der nach Eintragung der Vormerkung erfolgte Erwerb beeinträchtigt Amirs gesicherten Anspruch und ist ihm gegenüber insoweit unwirksam.
    erfüllt
  4. 4
    Erforderliche Zustimmung zur Eintragung oder Löschung
    Zur Übertragung ohne Grundschulden muss die Grundschuld gelöscht werden, wofür die Zustimmung der Bank erforderlich ist.
    erfüllt
BFall B

2Vera bestellt zugunsten der Bank eine Grundschuld an ihrem Grundstück und lässt sie im Grundbuch eintragen. 4Danach verkauft sie das Grundstück durch notariellen Vertrag an Amir und verspricht, es ohne Grundschulden zu übertragen. 1Amirs Anspruch auf Übertragung wird anschließend durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert. Amir verlangt von der Bank, der Löschung der Grundschuld zuzustimmen.

Trifft „Zustimmungsanspruch“ hier zu?

„Zustimmungsanspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Relative Unwirksamkeit des Erwerbs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot gesicherter Anspruch
    Amirs Anspruch auf Übertragung ohne Grundschulden ist durch eine Vormerkung gesichert.
    erfüllt
  2. 2
    Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts daran
    Die Bank hat ein eingetragenes Grundstücksrecht erworben.
    erfüllt
  3. 3
    Relative Unwirksamkeit des Erwerbs
    Die Bank hat die Grundschuld bereits vor der Vormerkung erworben; deren spätere Eintragung macht diesen Erwerb Amir gegenüber nicht unwirksam.
    fehlt
  4. 4
    Erforderliche Zustimmung zur Eintragung oder Löschung
    Auch hier erfordert die versprochene Übertragung ohne Grundschulden die Löschung und damit die Zustimmung der Bank.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWie beim Grundbuchberichtigungsanspruch wird verlangt, dass das Grundbuch die wirkliche Rechtslage falsch wiedergibt.

Richtig§ 888 BGB setzt einen gegenüber dem gesicherten Gläubiger unwirksamen Rechtserwerb voraus; eine Grundbuchunrichtigkeit ist keine zusätzliche Voraussetzung.

Rechtsfolge falsch

FehlerVom Erwerber wird aufgrund des § 888 BGB die Erfüllung des gesicherten Anspruchs selbst verlangt.

RichtigGeschuldet ist die zur Anspruchsverwirklichung benötigte Zustimmung zu einer Eintragung oder Löschung, nicht die Erfüllung des gesicherten Anspruchs selbst.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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