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Wirtschaftliche Einheit

§ 93 BGB · Zivilrecht

Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn mehrere Gegenstände oder Rechte nach der Verkehrsanschauung eine einheitliche wirtschaftliche Funktion erfüllen und als zusammengehörig anzusehen sind. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit allein hebt die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Gegenstände oder Rechte nicht auf.

Merksatz

Mehrere Gegenstände können wirtschaftlich zusammengehören und trotzdem rechtlich selbstständig bleiben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Buchhändlerin hält in ihrem Laden 2.000 Bücher zum Verkauf bereit. Sie führt sie gemeinsam als Warenbestand des Geschäfts.

Trifft „Wirtschaftliche Einheit“ hier zu?

„Wirtschaftliche Einheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Gegenstände oder Rechte
    Die einzelnen Bücher sind mehrere körperliche Gegenstände.
    erfüllt
  2. 2
    Einheitliche Funktion und Zusammengehörigkeit nach der Verkehrsanschauung
    Die Bücher dienen gemeinsam dem Buchverkauf und gehören nach der Verkehrsanschauung als Warenbestand zusammen.
    erfüllt
BFall B

Mira besitzt 1ein Fahrrad, mit dem sie zur Arbeit fährt, und eine Briefmarkensammlung, die sie nur als Hobby pflegt.

Trifft „Wirtschaftliche Einheit“ hier zu?

„Wirtschaftliche Einheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einheitliche Funktion und Zusammengehörigkeit nach der Verkehrsanschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Gegenstände oder Rechte
    Mit dem Fahrrad und den Briefmarken sind mehrere Gegenstände vorhanden.
    erfüllt
  2. 2
    Einheitliche Funktion und Zusammengehörigkeit nach der Verkehrsanschauung
    Arbeitsweg und Sammelhobby bilden keinen einheitlichen wirtschaftlichen Zusammenhang; das gemeinsame Eigentum allein genügt nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus einer gemeinsamen wirtschaftlichen Funktion wird unmittelbar auf wesentliche Bestandteile einer einzigen Sache geschlossen.

RichtigFür die Einordnung als wesentliche Bestandteile sind die Folgen einer Trennung maßgeblich; ein gemeinsamer wirtschaftlicher Zweck allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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