Definitionen
Wissensherrschaft
§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · StrafrechtWissensherrschaft ist eine Form der mittelbaren Täterschaft, bei der der Hintermann die Tatherrschaft dadurch erlangt, dass er gegenüber dem unmittelbar Handelnden einen für die Tatbestandsverwirklichung relevanten Wissensvorsprung besitzt, sodass er das Geschehen kraft überlegenen Wissens – insbesondere durch Herbeiführung eines Irrtums beim Tatmittler – planvoll lenkt und beherrscht.
Entscheidend ist nicht das Mehrwissen allein, sondern die dadurch vermittelte Kontrolle über das Tatgeschehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna füllt eine Hustensaftflasche mit tödlichem Gift und bittet Ben, Clara daraus einen Löffel zu geben. 1Ben hält den Inhalt für gewöhnlichen Hustensaft und gibt Clara den Löffel. Anna weiß, dass schon diese Menge tödlich ist, und hat diesen Ablauf geplant, um Clara zu töten. Clara schluckt die Flüssigkeit und stirbt daran.
Trifft „Wissensherrschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandsrelevanter Wissensvorsprung gegenüber dem unmittelbar HandelndenAnna kennt die tödliche Wirkung der Flüssigkeit, während Ben von harmlosem Hustensaft ausgeht.
- 2erfülltPlanvolle Lenkung und Beherrschung des GeschehensAnna nutzt Bens Irrtum gezielt, um durch ihn die tödliche Flüssigkeit verabreichen zu lassen.
Anna gibt Ben auf dessen Bitte ein Gift, weil er Clara damit töten will. 1Nur Anna weiß, dass bereits ein Tropfen tödlich wirkt; Ben hält erst zehn Tropfen für tödlich. Ben entscheidet selbst über Zeitpunkt und Ablauf, mischt Clara eigenständig zehn Tropfen ins Getränk und weiß, dass sie daran sterben wird. Clara trinkt das Getränk und stirbt daran.
Trifft „Wissensherrschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandsrelevanter Wissensvorsprung gegenüber dem unmittelbar HandelndenAnna weiß mehr als Ben über die für den Tod ausreichende Giftmenge.
- 2fehltPlanvolle Lenkung und Beherrschung des GeschehensBen führt die Tötung eigenverantwortlich und mit Tötungswissen aus; Annas genaueres Wissen verschafft ihr keine Kontrolle über seine Tat.
Typische Fehler
FehlerEs wird verlangt, dass der Hintermann den Irrtum des unmittelbar Handelnden selbst hervorgerufen hat.
RichtigAuch ein bereits bestehender Irrtum kann ausgenutzt werden, wenn der Hintermann dadurch das Tatgeschehen planvoll beherrscht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema