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Wissensherrschaft

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · Strafrecht

Wissensherrschaft ist eine Form der mittelbaren Täterschaft, bei der der Hintermann die Tatherrschaft dadurch erlangt, dass er gegenüber dem unmittelbar Handelnden einen für die Tatbestandsverwirklichung relevanten Wissensvorsprung besitzt, sodass er das Geschehen kraft überlegenen Wissens – insbesondere durch Herbeiführung eines Irrtums beim Tatmittler – planvoll lenkt und beherrscht.

Merksatz

Entscheidend ist nicht das Mehrwissen allein, sondern die dadurch vermittelte Kontrolle über das Tatgeschehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna füllt eine Hustensaftflasche mit tödlichem Gift und bittet Ben, Clara daraus einen Löffel zu geben. 1Ben hält den Inhalt für gewöhnlichen Hustensaft und gibt Clara den Löffel. Anna weiß, dass schon diese Menge tödlich ist, und hat diesen Ablauf geplant, um Clara zu töten. Clara schluckt die Flüssigkeit und stirbt daran.

Trifft „Wissensherrschaft“ hier zu?

„Wissensherrschaft“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandsrelevanter Wissensvorsprung gegenüber dem unmittelbar Handelnden
    Anna kennt die tödliche Wirkung der Flüssigkeit, während Ben von harmlosem Hustensaft ausgeht.
    erfüllt
  2. 2
    Planvolle Lenkung und Beherrschung des Geschehens
    Anna nutzt Bens Irrtum gezielt, um durch ihn die tödliche Flüssigkeit verabreichen zu lassen.
    erfüllt
BFall B

Anna gibt Ben auf dessen Bitte ein Gift, weil er Clara damit töten will. 1Nur Anna weiß, dass bereits ein Tropfen tödlich wirkt; Ben hält erst zehn Tropfen für tödlich. Ben entscheidet selbst über Zeitpunkt und Ablauf, mischt Clara eigenständig zehn Tropfen ins Getränk und weiß, dass sie daran sterben wird. Clara trinkt das Getränk und stirbt daran.

Trifft „Wissensherrschaft“ hier zu?

„Wissensherrschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Planvolle Lenkung und Beherrschung des Geschehens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandsrelevanter Wissensvorsprung gegenüber dem unmittelbar Handelnden
    Anna weiß mehr als Ben über die für den Tod ausreichende Giftmenge.
    erfüllt
  2. 2
    Planvolle Lenkung und Beherrschung des Geschehens
    Ben führt die Tötung eigenverantwortlich und mit Tötungswissen aus; Annas genaueres Wissen verschafft ihr keine Kontrolle über seine Tat.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass der Hintermann den Irrtum des unmittelbar Handelnden selbst hervorgerufen hat.

RichtigAuch ein bereits bestehender Irrtum kann ausgenutzt werden, wenn der Hintermann dadurch das Tatgeschehen planvoll beherrscht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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