Definitionen
Wissenschaft
Art. 5 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtWissenschaft im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG ist nach BVerfGE 35, 79 alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist; maßgeblich ist ein formaler, tätigkeitsbezogener Begriff, der auf die Methode und das Erkenntnisstreben abstellt, nicht auf den Inhalt oder das Ergebnis.
Ein falsches Ergebnis nimmt einem ernsthaften, planmäßigen Erkenntnisversuch nicht den wissenschaftlichen Charakter.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara will ernsthaft klären, 3ob Bohnen bei längerer Beleuchtung schneller wachsen. Dazu zieht sie zwei Gruppen gleichartiger Bohnen unter sonst gleichen Bedingungen auf und beleuchtet eine Gruppe täglich vier Stunden länger. 2Vier Wochen lang misst sie jeden Tag die Pflanzenhöhe, notiert die Werte und vergleicht anschließend die beiden Gruppen.
Trifft „Wissenschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErnsthaftigkeit des VersuchsMara verfolgt ein echtes Erkenntnisinteresse.
- 2erfülltPlanmäßiges VorgehenMara erhebt und vergleicht ihre Beobachtungen nach einem geordneten Verfahren.
- 3erfülltAusrichtung auf WahrheitsermittlungMara möchte einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen Beleuchtung und Wachstum ermitteln.
1Mara will ernsthaft klären, 3ob Bohnen bei längerer Beleuchtung schneller wachsen. Sie schaut bei Spaziergängen gelegentlich auf unterschiedliche Pflanzen und bildet daraus wechselnde Vermutungen. Einen Untersuchungsplan verfolgt sie nicht; Beobachtungen hält sie weder fest noch wertet sie sie aus.
Trifft „Wissenschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErnsthaftigkeit des VersuchsIhr Interesse an einer Antwort ist ernst gemeint.
- 2fehltPlanmäßiges VorgehenMara beschränkt sich auf unverbundene Alltagseindrücke, ohne ihre Erkenntnissuche methodisch zu ordnen.
- 3erfülltAusrichtung auf WahrheitsermittlungAuch hier möchte Mara einen tatsächlichen Zusammenhang ermitteln.
Typische Fehler
FehlerSchon das ernsthafte Interesse an einer Sachfrage wird als Wissenschaft eingeordnet.
RichtigDie Suche nach Wahrheit muss sich auch in einem planmäßigen Vorgehen zeigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema