Definitionen
Wiederaufleben der Haftung
§ 255 InsO · ZivilrechtDas Wiederaufleben der Haftung bezeichnet den Wegfall einer zuvor gewährten Stundung oder eines Erlasses, wenn ein gesetzlicher Wiederauflebensgrund oder eine wirksam vereinbarte auflösende Bedingung, etwa in einem Vergleich, eintritt; bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen. Bei einem Insolvenzplan entfällt die Stundung oder der Teilerlass für den betroffenen Gläubiger bei erheblichem Rückstand, also wenn eine fällige Verbindlichkeit trotz schriftlicher Mahnung und Ablaufs einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist unbezahlt bleibt, oder für alle Insolvenzgläubiger bei Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens vor vollständiger Planerfüllung. Dies gilt, soweit der Plan keine zulässige abweichende Regelung enthält; beim erheblichen Rückstand sind Abweichungen zulasten des Schuldners unzulässig.
Eine ausgebliebene Planzahlung allein lässt die ursprüngliche Haftung noch nicht wiederaufleben.
- ZahlungsterminFällige Zahlung bleibt ausDer Schuldner bezahlt die nach dem Plan fällige Verbindlichkeit nicht.
- Zugang der MahnungSchriftliche Mahnung mit NachfristDer Gläubiger fordert schriftlich Zahlung und setzt eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen.
- Ende der NachfristHaftung lebt wieder aufBleibt die Zahlung aus, entfallen Stundung oder Teilerlass für den betroffenen Gläubiger.
- Fällige Zahlung bleibt aus Der Schuldner bezahlt die nach dem Plan fällige Verbindlichkeit nicht.
- Schriftliche Mahnung mit Nachfrist Der Gläubiger fordert schriftlich Zahlung und setzt eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen.
- Haftung lebt wieder auf Bleibt die Zahlung aus, entfallen Stundung oder Teilerlass für den betroffenen Gläubiger.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Pauls gerichtlich bestätigter Insolvenzplan sieht vor, dass 1seine Schulden bei einer Bank von 10.000 Euro auf 2.000 Euro sinken und er diese 2.000 Euro an einem festgelegten Tag zahlt. 2Paul lässt diesen Tag verstreichen, woraufhin die Bank ihn schriftlich zur Zahlung auffordert und ihm eine Frist von drei Wochen ab Zugang des Schreibens einräumt. Die drei Wochen sind abgelaufen, ohne dass Paul gezahlt hat. Ein neues Insolvenzverfahren ist nicht eröffnet; 3der Plan enthält keine Regelung zu den Folgen ausbleibender Zahlungen.
Trifft „Wiederaufleben der Haftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuvor gewährte Stundung oder ErlassDer Insolvenzplan enthält einen Teilerlass der Bankforderung.
- 2erfülltGesetzlicher Wiederauflebensgrund oder wirksamer BedingungseintrittDie fällige Zahlung bleibt trotz schriftlicher Mahnung und abgelaufener Nachfrist von mehr als zwei Wochen aus.
- 3erfülltKeine entgegenstehende zulässige PlanregelungDer Plan schließt die gesetzliche Folge des erheblichen Rückstands nicht aus.
Pauls gerichtlich bestätigter Insolvenzplan sieht vor, dass 1seine Schulden bei einer Bank von 10.000 Euro auf 2.000 Euro sinken und er diese 2.000 Euro an einem festgelegten Tag zahlt. Paul lässt diesen Tag verstreichen, woraufhin die Bank ihn ausschließlich telefonisch zur Zahlung auffordert und ihm eine Frist von drei Wochen ab dem Telefonat einräumt. Die drei Wochen sind abgelaufen, ohne dass Paul gezahlt hat. Ein neues Insolvenzverfahren ist nicht eröffnet; 3der Plan enthält keine Regelung zu den Folgen ausbleibender Zahlungen.
Trifft „Wiederaufleben der Haftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuvor gewährte Stundung oder ErlassDer Insolvenzplan enthält einen Teilerlass der Bankforderung.
- 2fehltGesetzlicher Wiederauflebensgrund oder wirksamer BedingungseintrittDie telefonische Aufforderung ersetzt die erforderliche schriftliche Mahnung nicht; ein anderer Wiederauflebensgrund fehlt.
- 3erfülltKeine entgegenstehende zulässige PlanregelungDer Plan schließt die gesetzliche Folge eines erheblichen Rückstands nicht aus.
Typische Fehler
FehlerNach dem Wiederaufleben wird die ursprüngliche Forderung ohne Abzug bereits gezahlter Beträge angesetzt.
RichtigBereits erbrachte Zahlungen vermindern auch die wiederauflebende Forderung.
FehlerAuch bei Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens wird das Wiederaufleben auf einzelne mahnende Gläubiger beschränkt.
RichtigWird vor vollständiger Planerfüllung ein neues Insolvenzverfahren eröffnet, betrifft das gesetzliche Wiederaufleben alle Insolvenzgläubiger.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema