Definitionen
Weiterbeschäftigungsanspruch
§ 102 Abs. 5 BetrVG · ZivilrechtDer Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers, diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, wenn eine ordentliche Kündigung vorliegt, der Betriebsrat ihr frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat. Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht ihn durch einstweilige Verfügung von dieser Pflicht entbinden, wenn die Klage keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet oder mutwillig erscheint, die Weiterbeschäftigung für ihn wirtschaftlich unzumutbar wäre oder der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet war.
Ein Betriebsratswiderspruch allein genügt nicht: Der Arbeitnehmer muss auch klagen und seine Weiterbeschäftigung verlangen.
- FristablaufBeginn der BeschäftigungspflichtAb jetzt ist bei erfüllten Voraussetzungen zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
- RechtskraftEnde dieses AnspruchsMit dem rechtskräftigen Prozessabschluss endet der Anspruch aus dieser Vorschrift.
- Beginn der Beschäftigungspflicht Ab jetzt ist bei erfüllten Voraussetzungen zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
- Ende dieses Anspruchs Mit dem rechtskräftigen Prozessabschluss endet der Anspruch aus dieser Vorschrift.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Arbeitgeber kündigt Lea mit einer Frist von drei Monaten, nachdem 2der Betriebsrat am dritten Tag nach vollständiger Information schriftlich widersprochen und dabei die freie, gleichwertige Stelle in der Warenannahme desselben Betriebs genannt hat, für die Lea geeignet ist; Lea ist seit fünf Jahren in diesem Betrieb mit 200 Arbeitnehmern beschäftigt. 3Lea klagt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ausschließlich auf Feststellung, dass diese ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet hat; 5die Kündigungsfrist ist inzwischen abgelaufen und der Prozess läuft noch. 4Sie verlangt vom Arbeitgeber, bis zum endgültigen Abschluss des Prozesses zu den bisherigen Bedingungen zu arbeiten. 6Der Arbeitgeber hat beim Gericht keinen Antrag gestellt, ihn von der Beschäftigung Leas während des Prozesses zu befreien.
Trifft „Weiterbeschäftigungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrdentliche KündigungDie Kündigung soll das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist beenden.
- 2erfülltFrist- und ordnungsgemäßer Widerspruch des BetriebsratsDer schriftliche Widerspruch erfolgt innerhalb einer Woche und benennt eine konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit als gesetzlichen Widerspruchsgrund.
- 3erfülltErhobene KündigungsschutzklageLea hat rechtzeitig Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz erhoben, das auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
- 4erfülltWeiterbeschäftigungsverlangen des ArbeitnehmersLea fordert ausdrücklich ihre Beschäftigung während des Prozesses.
- 5erfülltZeitraum nach Fristablauf bis zum rechtskräftigen ProzessabschlussDer maßgebliche Beschäftigungszeitraum hat begonnen und ist noch nicht beendet.
- 6erfülltKeine gerichtliche Entbindung von der BeschäftigungspflichtOhne den erforderlichen Antrag ist keine gerichtliche Entbindung erfolgt.
1Der Arbeitgeber kündigt Lea mit einer Frist von drei Monaten, nachdem 2der Betriebsrat am dritten Tag nach vollständiger Information schriftlich widersprochen und dabei die freie, gleichwertige Stelle in der Warenannahme desselben Betriebs genannt hat, für die Lea geeignet ist; Lea ist seit fünf Jahren in diesem Betrieb mit 200 Arbeitnehmern beschäftigt. 3Lea klagt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ausschließlich auf Feststellung, dass diese ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet hat; 5die Kündigungsfrist ist inzwischen abgelaufen und der Prozess läuft noch. Lea hat den Arbeitgeber weder ausdrücklich noch durch ihr Verhalten aufgefordert, sie während des Prozesses arbeiten zu lassen. 6Der Arbeitgeber hat beim Gericht keinen Antrag gestellt, ihn von der Beschäftigung Leas während des Prozesses zu befreien.
Trifft „Weiterbeschäftigungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrdentliche KündigungDie Kündigung soll das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist beenden.
- 2erfülltFrist- und ordnungsgemäßer Widerspruch des BetriebsratsDer schriftliche Widerspruch erfolgt innerhalb einer Woche und benennt eine konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit als gesetzlichen Widerspruchsgrund.
- 3erfülltErhobene KündigungsschutzklageLea hat rechtzeitig Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz erhoben, das auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
- 4fehltWeiterbeschäftigungsverlangen des ArbeitnehmersLea hat ihre Beschäftigung nicht verlangt; die allein erhobene Kündigungsschutzklage ersetzt dieses Verlangen nicht.
- 5erfülltZeitraum nach Fristablauf bis zum rechtskräftigen ProzessabschlussDer maßgebliche Beschäftigungszeitraum hat begonnen und ist noch nicht beendet.
- 6erfülltKeine gerichtliche Entbindung von der BeschäftigungspflichtOhne den erforderlichen Antrag ist keine gerichtliche Entbindung erfolgt.
Typische Fehler
FehlerDer Arbeitgeber darf die Beschäftigung selbst verweigern, sobald er eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung geltend macht.
RichtigDie wirtschaftliche Unzumutbarkeit muss eine gerichtliche Entbindung rechtfertigen; die bloße Behauptung des Arbeitgebers beseitigt die Pflicht nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema