Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vorleistungspflicht

§ 320 Abs. 1 S. 1 BGB · Zivilrecht

Die Vorleistungspflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Vertragspartei, ihre Leistung vor der Gegenleistung zu erbringen; sie ergibt sich entweder aus Gesetz oder aus vertraglicher Vereinbarung und schließt insoweit das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB für die vorleistungspflichtige Partei aus.

Merksatz

Wer vorleisten muss, darf seine Leistung nicht allein wegen der noch ausstehenden Gegenleistung zurückhalten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. 2Beide vereinbaren, dass Lena den Preis zuerst überweist und Tom das Buch erst nach Zahlungseingang versendet.

Trifft „Vorleistungspflicht“ hier zu?

„Vorleistungspflicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflicht einer Vertragspartei
    Lena schuldet aufgrund des Kaufvertrags die Zahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Geschuldete Leistung vor der Gegenleistung
    Die Vereinbarung verpflichtet Lena zur Zahlung, bevor Tom das Buch versenden muss.
    erfüllt
BFall B

1Lena kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. Beide vereinbaren, dass Lena den Preis bei der Übergabe des Buches bezahlt.

Trifft „Vorleistungspflicht“ hier zu?

„Vorleistungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geschuldete Leistung vor der Gegenleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflicht einer Vertragspartei
    Lena schuldet aufgrund des Kaufvertrags die Zahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Geschuldete Leistung vor der Gegenleistung
    Lena muss erst bei der Übergabe zahlen und ist daher nicht zur früheren Leistung verpflichtet.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon eine freiwillig früher erbrachte Leistung wird als Vorleistungspflicht eingeordnet.

RichtigErforderlich ist eine rechtliche Pflicht zur früheren Leistung; freiwilliges Vorziehen allein genügt nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.