Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vormerkung (einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück)

§ 885 BGB · Zivilrecht

Die einstweilige Verfügung gemäß § 885 BGB ist eine gerichtliche Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes, auf deren Grundlage eine Vormerkung zur Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück, an einem grundstücksgleichen Recht oder an einem diese belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder Ranges eines solchen Rechts im Grundbuch eingetragen werden kann, wobei zur Erlassung der einstweiligen Verfügung nicht erforderlich ist, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird.

Merksatz

Für die gerichtliche Sicherung durch Vormerkung muss eine Gefährdung des Anspruchs nicht glaubhaft gemacht werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna ist als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen und verpflichtet sich in einem notariell beurkundeten Kaufvertrag, Ben das Eigentum daran zu übertragen. Sie weigert sich anschließend, den Anspruch von Ben durch einen zusätzlichen Eintrag im Grundbuch abzusichern. Auf Bens Antrag ordnet das zuständige Gericht im Eilverfahren an, den Anspruch auf Eigentumsübertragung durch einen Eintrag im Grundbuch zu sichern. Ben hat keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine Gefährdung seines Anspruchs hindeuten.

Trifft „Vormerkung (einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück)“ hier zu?

„Vormerkung (einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes
    Das Gericht trifft eine vorläufige Sicherungsentscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Schuldrechtlicher Anspruch auf eine grundstücksbezogene Rechtsänderung
    Ben hat einen vertraglichen Anspruch auf Übertragung des Grundstückseigentums.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Eintragung im Grundbuch
    Die gerichtliche Anordnung ermöglicht die Eintragung einer Vormerkung.
    erfüllt
BFall B

Anna ist als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen und 2verpflichtet sich in einem notariell beurkundeten Kaufvertrag, Ben das Eigentum daran zu übertragen. 3In einer notariell beglaubigten Erklärung erlaubt Anna einen zusätzlichen Eintrag im Grundbuch, der Bens Anspruch auf Eigentumsübertragung gegen spätere beeinträchtigende Verfügungen absichern soll. Ben reicht diese Erklärung mit seinem Antrag beim Grundbuchamt ein. Ein gerichtliches Eilverfahren findet nicht statt.

Trifft „Vormerkung (einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück)“ hier zu?

„Vormerkung (einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gerichtliche Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes
    Die Eintragung beruht auf Annas Bewilligung und nicht auf einer gerichtlichen Eilentscheidung.
    fehlt
  2. 2
    Schuldrechtlicher Anspruch auf eine grundstücksbezogene Rechtsänderung
    Ben hat einen vertraglichen Anspruch auf Übertragung des Grundstückseigentums.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Eintragung im Grundbuch
    Annas Bewilligung ermöglicht die Eintragung nach § 885 Abs. 1 Satz 1 BGB auch ohne gerichtliche Entscheidung.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBereits mit Erlass der einstweiligen Verfügung wird die Vormerkung als entstanden behandelt.

RichtigDie gerichtliche Entscheidung ermöglicht die Eintragung; die Vormerkung entsteht erst durch den Eintrag im Grundbuch.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.