Definitionen
Vorläufiger Rechtsschutz
§ 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5, § 123 VwGO · Öffentliches RechtVorläufiger Rechtsschutz bezeichnet gerichtlichen Schutz, der vor einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache gewährt wird, um vollendete Tatsachen zu verhindern oder die Effektivität des Rechtsschutzes zu sichern; im Verwaltungsprozess erfolgt er insbesondere durch Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 5 VwGO, bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO sowie durch einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO.
Die spätere Hauptsacheentscheidung soll nicht durch zwischenzeitlich geschaffene Tatsachen wirkungslos werden.
Fälle zum Selbstprüfen
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Die Stadt verlangt von Nora den Abriss ihres Hauses und bestimmt, dass dies trotz ihrer Klage sofort geschehen soll. Nora bittet das Verwaltungsgericht um eine schnelle Zwischenentscheidung, damit das Haus nicht schon vor dem Urteil abgerissen wird. Das Gericht bestimmt, dass die Stadt den Abriss bis zur Entscheidung über die Klage nicht durchsetzen darf.
Trifft „Vorläufiger Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtlicher SchutzDas Verwaltungsgericht schützt Nora durch eine verbindliche Entscheidung gegen den Abriss.
- 2erfülltVor abschließender HauptsacheentscheidungDer Schutz greift bereits, während die Entscheidung über die Klage noch aussteht.
- 3erfülltVerhinderung vollendeter Tatsachen oder Sicherung effektiven RechtsschutzesDer Schutz verhindert, dass ein Abriss den späteren Erfolg der Klage praktisch entwertet.
Die Stadt verlangt von Nora den Abriss ihres Hauses und kündigt an, dafür ein Unternehmen zu beauftragen. 3Nora klagt, damit ihr Haus nicht abgerissen wird. Das Verwaltungsgericht entscheidet abschließend über die Klage und 1hebt die Abrissverfügung durch Urteil auf, bevor mit dem Abriss begonnen wird.
Trifft „Vorläufiger Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtlicher SchutzDas Gericht schützt Nora durch die Aufhebung der gegen sie gerichteten Verfügung.
- 2fehltVor abschließender HauptsacheentscheidungDer Schutz wird durch die abschließende Hauptsacheentscheidung selbst gewährt, nicht durch eine vorgelagerte Entscheidung.
- 3erfülltVerhinderung vollendeter Tatsachen oder Sicherung effektiven RechtsschutzesDer gerichtliche Schutz dient dazu, den Abriss und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern.
Typische Fehler
FehlerBei behördlich angeordneter sofortiger Vollziehung wird die Anordnung statt der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung geprüft.
RichtigEntfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund einer besonderen behördlichen Vollziehungsanordnung, ist ihre Wiederherstellung einschlägig; entfällt sie kraft Gesetzes, ihre Anordnung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema