Definitionen
Vorrang des Gesetzes
Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDer Vorrang des Gesetzes besagt, dass jedes staatliche Handeln, insbesondere der Verwaltung, nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf; bestehende Rechtsnormen binden die Exekutive und gehen entgegenstehendem Verwaltungshandeln vor.
Zweckmäßigkeit allein erlaubt der Verwaltung keine Abweichung vom geltenden Recht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Gesetz setzt die Gebühr für eine bestimmte Bescheinigung auf genau 20 Euro fest. 1Die zuständige Behörde stellt Lea diese Bescheinigung aus und 2verlangt dafür 20 Euro.
Trifft „Vorrang des Gesetzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Behörde handelt als Teil der staatlichen Verwaltung.
- 2erfülltKein Verstoß gegen geltendes RechtDie verlangte Gebühr entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Ein Gesetz setzt die Gebühr für eine bestimmte Bescheinigung auf genau 20 Euro fest. 1Die zuständige Behörde stellt Lea diese Bescheinigung aus und verlangt dafür 35 Euro.
Trifft „Vorrang des Gesetzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Behörde handelt als Teil der staatlichen Verwaltung.
- 2fehltKein Verstoß gegen geltendes RechtMit der höheren Gebühr missachtet die Behörde die gesetzliche Vorgabe und verletzt damit den Grundsatz.
Typische Fehler
FehlerAus dem Vorrang wird geschlossen, dass jede Verwaltungsmaßnahme eine besondere gesetzliche Ermächtigung benötigt.
RichtigDer Vorrang verlangt die Beachtung bestehenden Rechts; ob eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, betrifft den Vorbehalt des Gesetzes.