Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vollstreckungserinnerung

§ 766 ZPO · Zivilrecht

Die Vollstreckungserinnerung ist der statthafte Rechtsbehelf gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts (ohne vorherige Anhörung) sowie gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag anzunehmen oder wie beauftragt auszuführen. Mit ihr macht der Schuldner, der Gläubiger oder ein Dritter geltend, dass die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher dabei zu beobachtende Verfahren gesetzwidrig sei. Über sie entscheidet das Vollstreckungsgericht.

Merksatz

Auch eine verweigerte Vollstreckung kann mit der Erinnerung überprüft werden.

Welcher Rechtsbehelf passt zum Einwand?Entscheidend ist, ob das Vollstreckungsverfahren oder der titulierte Anspruch angegriffen wird.
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsabwehrklage
Angriffsziel
Fehler im Vollstreckungsverfahren
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
Zuständiges Gericht
Vollstreckungsgericht
Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna muss aufgrund eines Urteils 800 Euro zahlen. Die Gerichtsvollzieherin pfändet Annas einzige Brille, ohne die Anna wegen starker Kurzsichtigkeit im Alltag nicht zurechtkommt. Als zur Zahlung verurteilte Betroffene bittet Anna das zuständige Amtsgericht, die Pfändung aufzuheben, weil sie auf diese Brille angewiesen ist.

Trifft „Vollstreckungserinnerung“ hier zu?

„Vollstreckungserinnerung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff gegen eine Vollstreckungsmaßnahme oder Vollstreckungsverweigerung
    Die Pfändung durch die Gerichtsvollzieherin ist eine Vollstreckungsmaßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Schuldner, Gläubiger oder Dritter als Rechtsbehelfsführer
    Anna greift die gegen sie gerichtete Pfändung als Vollstreckungsschuldnerin an.
    erfüllt
  3. 3
    Rüge eines Fehlers im Vollstreckungsverfahren
    Anna beruft sich auf den Pfändungsschutz für ihre im Alltag benötigte Brille und damit auf einen Verfahrensfehler.
    erfüllt
BFall B

Ben ist durch ein Urteil zur Zahlung von 800 Euro verpflichtet worden. Nach dem Urteil bezahlt er den gesamten Betrag an den Gläubiger. 1Später pfändet die Gerichtsvollzieherin Bens wertvolle Münzsammlung. 2Als zur Zahlung verurteilter Betroffener bittet Ben das zuständige Amtsgericht, die Pfändung allein wegen dieser Zahlung aufzuheben.

Trifft „Vollstreckungserinnerung“ hier zu?

„Vollstreckungserinnerung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rüge eines Fehlers im Vollstreckungsverfahren

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff gegen eine Vollstreckungsmaßnahme oder Vollstreckungsverweigerung
    Ben wendet sich gegen eine Pfändung durch die Gerichtsvollzieherin.
    erfüllt
  2. 2
    Schuldner, Gläubiger oder Dritter als Rechtsbehelfsführer
    Ben sucht als Vollstreckungsschuldner gerichtlichen Rechtsschutz.
    erfüllt
  3. 3
    Rüge eines Fehlers im Vollstreckungsverfahren
    Ben beruft sich ausschließlich auf das Erlöschen der titulierten Forderung durch Zahlung, nicht auf einen Verfahrensfehler.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerMit der Erinnerung soll geprüft werden, ob die titulierte Forderung durch eine spätere Zahlung erloschen ist.

RichtigDie Erinnerung kontrolliert das Vollstreckungsverfahren, nicht materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch.

Verwechslung

FehlerGegen jede Maßnahme des Vollstreckungsgerichts wird sofortige Beschwerde eingelegt.

RichtigAuch Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts ohne vorherige Anhörung können mit der Erinnerung angegriffen werden.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.