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Vollstreckungsmaßnahme

Öffentliches Recht

Eine Vollstreckungsmaßnahme ist ein hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung zur zwangsweisen Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, wenn der Pflichtige ihr nicht freiwillig nachkommt; sie umfasst insbesondere Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbaren Zwang. Im gestreckten Verfahren setzt sie einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus; im sofortigen Vollzug kann sie ohne vorausgehenden Verwaltungsakt angewendet werden.

Merksatz

Vollstreckt wird erst, wenn der Pflichtige seine Pflicht nicht freiwillig erfüllt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Behörde ordnet gegenüber Eigentümer E bestandskräftig an, 2Sperrmüll binnen zwei Wochen von seinem Grundstück zu entfernen, und droht ein Zwangsgeld von 500 Euro an. 3E lässt die Frist verstreichen, ohne etwas zu tun. 1Die Behörde setzt daraufhin das Zwangsgeld fest.

Trifft „Vollstreckungsmaßnahme“ hier zu?

„Vollstreckungsmaßnahme“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung
    Das Zwangsgeld ist ein hoheitliches Zwangsmittel.
    erfüllt
  2. 2
    Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
    Es geht um die Pflicht aus einer behördlichen Anordnung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine freiwillige Erfüllung
    E erfüllt seine Pflicht nicht freiwillig.
    erfüllt
BFall B

Die Behörde ordnet gegenüber Eigentümer E bestandskräftig an, 2Sperrmüll binnen zwei Wochen von seinem Grundstück zu entfernen, und 1droht ein Zwangsgeld von 500 Euro an. E entfernt den Sperrmüll fristgerecht vollständig. Die Behörde überlegt, das angedrohte Zwangsgeld trotzdem festzusetzen.

Trifft „Vollstreckungsmaßnahme“ hier zu?

„Vollstreckungsmaßnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine freiwillige Erfüllung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung
    Das angedrohte Zwangsgeld ist ein hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung.
    erfüllt
  2. 2
    Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
    Es geht um die Pflicht aus einer behördlichen Anordnung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine freiwillige Erfüllung
    E hat die Pflicht fristgerecht erfüllt; ein Zwangsgeld hätte nichts mehr durchzusetzen und darf nicht mehr festgesetzt werden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird angenommen, Verwaltungszwang setze stets einen vorausgehenden Verwaltungsakt voraus.

RichtigIm sofortigen Vollzug kann die Verwaltung Zwangsmittel ohne vorausgehenden Verwaltungsakt anwenden.

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