Definitionen
Vollstreckungsmaßnahme
Öffentliches RechtEine Vollstreckungsmaßnahme ist ein hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung zur zwangsweisen Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, wenn der Pflichtige ihr nicht freiwillig nachkommt; sie umfasst insbesondere Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbaren Zwang. Im gestreckten Verfahren setzt sie einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus; im sofortigen Vollzug kann sie ohne vorausgehenden Verwaltungsakt angewendet werden.
Vollstreckt wird erst, wenn der Pflichtige seine Pflicht nicht freiwillig erfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Behörde ordnet gegenüber Eigentümer E bestandskräftig an, 2Sperrmüll binnen zwei Wochen von seinem Grundstück zu entfernen, und droht ein Zwangsgeld von 500 Euro an. 3E lässt die Frist verstreichen, ohne etwas zu tun. 1Die Behörde setzt daraufhin das Zwangsgeld fest.
Trifft „Vollstreckungsmaßnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliches Zwangsmittel der VerwaltungDas Zwangsgeld ist ein hoheitliches Zwangsmittel.
- 2erfülltDurchsetzung einer öffentlich-rechtlichen VerpflichtungEs geht um die Pflicht aus einer behördlichen Anordnung.
- 3erfülltKeine freiwillige ErfüllungE erfüllt seine Pflicht nicht freiwillig.
Die Behörde ordnet gegenüber Eigentümer E bestandskräftig an, 2Sperrmüll binnen zwei Wochen von seinem Grundstück zu entfernen, und 1droht ein Zwangsgeld von 500 Euro an. E entfernt den Sperrmüll fristgerecht vollständig. Die Behörde überlegt, das angedrohte Zwangsgeld trotzdem festzusetzen.
Trifft „Vollstreckungsmaßnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliches Zwangsmittel der VerwaltungDas angedrohte Zwangsgeld ist ein hoheitliches Zwangsmittel der Verwaltung.
- 2erfülltDurchsetzung einer öffentlich-rechtlichen VerpflichtungEs geht um die Pflicht aus einer behördlichen Anordnung.
- 3fehltKeine freiwillige ErfüllungE hat die Pflicht fristgerecht erfüllt; ein Zwangsgeld hätte nichts mehr durchzusetzen und darf nicht mehr festgesetzt werden.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, Verwaltungszwang setze stets einen vorausgehenden Verwaltungsakt voraus.
RichtigIm sofortigen Vollzug kann die Verwaltung Zwangsmittel ohne vorausgehenden Verwaltungsakt anwenden.