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Vollstreckungsgericht

§ 764 ZPO · Zivilrecht

Das Vollstreckungsgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll oder durchgeführt worden ist; abweichende gesetzliche Zuständigkeitsregeln gehen vor. Es ist für die ihm gesetzlich zugewiesenen gerichtlichen Vollstreckungsaufgaben zuständig, insbesondere für den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Merksatz

Nicht jede Vollstreckungsaufgabe gehört zum Vollstreckungsgericht; maßgeblich ist die gesetzliche Aufgabenverteilung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil, das Ben bereits zugestellt wurde. Ben lebt und wohnt ausschließlich in Bonn. Mara beantragt beim Amtsgericht Bonn, Bens Bankguthaben zu pfänden und ihr die Einziehung des Geldes zu erlauben.

Trifft „Vollstreckungsgericht“ hier zu?

„Vollstreckungsgericht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Amtsgericht als Gerichtstyp
    Der Antrag wird bei einem Amtsgericht gestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zuständigkeit nach Vollstreckungsort oder Sonderregel
    Für die Forderungspfändung ist nach § 828 Abs. 2 ZPO das Amtsgericht an Bens allgemeinem Gerichtsstand zuständig.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich zugewiesene gerichtliche Vollstreckungsaufgabe
    Der beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gehört sachlich zu den Aufgaben des Vollstreckungsgerichts.
    erfüllt
BFall B

Mara hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil, das Ben bereits zugestellt wurde. Ben lebt und wohnt ausschließlich in Köln. 1Mara beantragt beim Amtsgericht Bonn, 3Bens Bankguthaben zu pfänden und ihr die Einziehung des Geldes zu erlauben.

Trifft „Vollstreckungsgericht“ hier zu?

„Vollstreckungsgericht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Örtliche Zuständigkeit nach Vollstreckungsort oder Sonderregel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Amtsgericht als Gerichtstyp
    Auch das hier angerufene Gericht ist ein Amtsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zuständigkeit nach Vollstreckungsort oder Sonderregel
    Nach § 828 Abs. 2 ZPO ist hier das Amtsgericht Köln zuständig, nicht das angerufene Amtsgericht Bonn.
    fehlt
  3. 3
    Gesetzlich zugewiesene gerichtliche Vollstreckungsaufgabe
    Der beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bleibt sachlich eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie örtliche Zuständigkeit wird stets nach dem Vollstreckungsort bestimmt, ohne besondere Zuständigkeitsregeln zu prüfen.

RichtigZunächst ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Sonderregel ein anderes Amtsgericht bestimmt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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