Definitionen
Vollstreckungsgericht
§ 764 ZPO · ZivilrechtDas Vollstreckungsgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll oder durchgeführt worden ist; abweichende gesetzliche Zuständigkeitsregeln gehen vor. Es ist für die ihm gesetzlich zugewiesenen gerichtlichen Vollstreckungsaufgaben zuständig, insbesondere für den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Nicht jede Vollstreckungsaufgabe gehört zum Vollstreckungsgericht; maßgeblich ist die gesetzliche Aufgabenverteilung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil, das Ben bereits zugestellt wurde. Ben lebt und wohnt ausschließlich in Bonn. Mara beantragt beim Amtsgericht Bonn, Bens Bankguthaben zu pfänden und ihr die Einziehung des Geldes zu erlauben.
Trifft „Vollstreckungsgericht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAmtsgericht als GerichtstypDer Antrag wird bei einem Amtsgericht gestellt.
- 2erfülltÖrtliche Zuständigkeit nach Vollstreckungsort oder SonderregelFür die Forderungspfändung ist nach § 828 Abs. 2 ZPO das Amtsgericht an Bens allgemeinem Gerichtsstand zuständig.
- 3erfülltGesetzlich zugewiesene gerichtliche VollstreckungsaufgabeDer beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gehört sachlich zu den Aufgaben des Vollstreckungsgerichts.
Mara hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil, das Ben bereits zugestellt wurde. Ben lebt und wohnt ausschließlich in Köln. 1Mara beantragt beim Amtsgericht Bonn, 3Bens Bankguthaben zu pfänden und ihr die Einziehung des Geldes zu erlauben.
Trifft „Vollstreckungsgericht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAmtsgericht als GerichtstypAuch das hier angerufene Gericht ist ein Amtsgericht.
- 2fehltÖrtliche Zuständigkeit nach Vollstreckungsort oder SonderregelNach § 828 Abs. 2 ZPO ist hier das Amtsgericht Köln zuständig, nicht das angerufene Amtsgericht Bonn.
- 3erfülltGesetzlich zugewiesene gerichtliche VollstreckungsaufgabeDer beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bleibt sachlich eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts.
Typische Fehler
FehlerDie örtliche Zuständigkeit wird stets nach dem Vollstreckungsort bestimmt, ohne besondere Zuständigkeitsregeln zu prüfen.
RichtigZunächst ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Sonderregel ein anderes Amtsgericht bestimmt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema