Definitionen
Vollstreckbarer Verwaltungsakt
§ 6 VwVG · Öffentliches RechtEin vollstreckbarer Verwaltungsakt ist ein wirksamer, auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen gerichteter Verwaltungsakt, der unanfechtbar geworden ist oder dem die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht zukommt und dessen Vollziehung damit zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Auch ein noch anfechtbarer Verwaltungsakt kann vollstreckbar sein, wenn Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die zuständige Behörde stellt Mara einen schriftlichen Bescheid zu, 2nach dem sie eine aufgestellte Werbetafel entfernen muss. Der Bescheid enthält eine zutreffende Belehrung über den Widerspruch innerhalb eines Monats. 3Drei Monate nach der Zustellung hat Mara keinen Widerspruch eingelegt, obwohl sie daran nicht gehindert war.
Trifft „Vollstreckbarer Verwaltungsakt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirksamkeitDurch die Zustellung ist der Verwaltungsakt bekannt gegeben und wirksam geworden.
- 2erfülltVerpflichtung zu einem Tun, Dulden oder UnterlassenDie Entfernung der Werbetafel ist eine Handlung, zu der Mara verpflichtet wird.
- 3erfülltUnanfechtbarkeit oder fehlende aufschiebende WirkungDie zutreffend erläuterte Widerspruchsfrist ist ungenutzt abgelaufen, sodass der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist.
1Die zuständige Behörde stellt Mara einen schriftlichen Bescheid zu, 2nach dem sie eine aufgestellte Werbetafel entfernen muss. Mara legt am folgenden Tag den im Bescheid vorgesehenen Widerspruch ein. Eine gesetzliche Ausnahme von der aufschiebenden Wirkung besteht für diese Anordnung nicht. Die Behörde hat auch keine sofortige Umsetzung während des Widerspruchsverfahrens angeordnet.
Trifft „Vollstreckbarer Verwaltungsakt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirksamkeitDer Verwaltungsakt ist durch die Zustellung wirksam geworden und bleibt dies trotz des Widerspruchs.
- 2erfülltVerpflichtung zu einem Tun, Dulden oder UnterlassenDer Bescheid verpflichtet Mara zur Entfernung der Werbetafel und damit zu einer Handlung.
- 3fehltUnanfechtbarkeit oder fehlende aufschiebende WirkungDer rechtzeitig eingelegte Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, weil weder eine gesetzliche Ausnahme noch eine behördliche Vollziehungsanordnung vorliegt.
Typische Fehler
FehlerJeder unanfechtbare Verwaltungsakt wird für vollstreckbar gehalten, auch ein lediglich feststellender Bescheid.
RichtigUnanfechtbarkeit allein genügt nicht; der Verwaltungsakt muss auch eine Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen enthalten.