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Vollbeweis

§ 286 ZPO · Zivilrecht

Vollbeweis ist erbracht, wenn das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme von der Wahrheit einer tatsächlichen Behauptung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit überzeugt ist, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

Merksatz

Auch nach erbrachtem Vollbeweis dürfen rein theoretische Zweifel verbleiben.

Vollbeweis oder Glaubhaftmachung?Verglichen wird die erforderliche Überzeugungsstärke. Die Glaubhaftmachung genügt nur in gesetzlich zugelassenen Fällen.
Vollbeweis
Glaubhaftmachung
Gewissheitsgrad
Praktisch brauchbare Gewissheit
Überwiegende Wahrscheinlichkeit
Verbleibende Zweifel
Absolute Zweifelsfreiheit ist nicht nötig.
Auch ernsthafte Restzweifel können verbleiben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara verlangt von Ben die Bezahlung eines Fahrrads; Ben sagt, er habe ihr am Montag 300 Euro in bar gegeben. Das Gericht hört beide an, befragt eine unbeteiligte Zeugin und sieht sich eine Videoaufnahme der Übergabe an. 2Die Zeugin beschreibt, wie Mara die 300 Euro abzählt und den Empfang bestätigt; auf der durchgehenden Aufnahme ist derselbe Ablauf mit verständlichem Ton zu sehen. 1Das Gericht bezieht sämtliche Angaben und die Aufnahme in seine Überlegungen ein.

Trifft „Vollbeweis“ hier zu?

„Vollbeweis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Würdigung des gesamten Verhandlungsinhalts und der Beweisergebnisse
    Das Gericht berücksichtigt sowohl die Angaben der Parteien als auch die erhobenen Beweise.
    erfüllt
  2. 2
    Praktisch brauchbare Gewissheit von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung
    Die übereinstimmende Zeugenaussage und die eindeutige Aufnahme tragen die praktische Gewissheit über die behauptete Zahlung.
    erfüllt
BFall B

Mara verlangt von Ben die Bezahlung eines Fahrrads; Ben sagt, er habe ihr am Montag 300 Euro in bar gegeben. Das Gericht hört beide an, befragt eine unbeteiligte Zeugin und sieht sich eine Videoaufnahme des einzigen Treffens an diesem Tag an. Die Zeugin beschreibt, dass Ben ohne Geldübergabe wieder gegangen sei; die durchgehende Aufnahme zeigt das gesamte Treffen ohne jede Übergabe. 1Das Gericht bezieht sämtliche Angaben und die Aufnahme in seine Überlegungen ein.

Trifft „Vollbeweis“ hier zu?

„Vollbeweis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Praktisch brauchbare Gewissheit von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Würdigung des gesamten Verhandlungsinhalts und der Beweisergebnisse
    Das Gericht berücksichtigt sowohl die Angaben der Parteien als auch die erhobenen Beweise.
    erfüllt
  2. 2
    Praktisch brauchbare Gewissheit von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung
    Die Beweismittel widerlegen die behauptete Zahlung, statt die erforderliche Gewissheit von ihrer Wahrheit zu begründen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Überzeugungsbildung wird ausschließlich das Ergebnis der förmlichen Beweisaufnahme berücksichtigt.

RichtigDas Gericht muss auch den gesamten Verhandlungsinhalt in seine Würdigung einbeziehen.

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